Kündigung eines minderjährigen Azubi

Auch für ein Ausbildungsverhältnis gilt die Probezeit, innerhalb derer sowohl der Auszubildende den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann wie der Ausbildungsbetrieb das Recht hat, sich von seinem Azubi zu trennen. Das Kündigungsschreiben muss allerdings innerhalb der Probezeit zugehen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass bei Minderjährigen der Zugang bei dessen gesetzlichem Vertreter entscheidend ist. Wer dieser ist – es müssen nicht zwangläufig die Eltern sein -, gilt es vorab zu recherchieren. Auf diesen Sachverhalt weist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hin (Az.: 6 AZR 354/10).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Drohnen in Thailand: Gültigkeit von Genehmigungen prüfen
wallpaper-1019588
Schneelast bei Terrassenüberdachungen: Darauf kommt es bei der Statik an
wallpaper-1019588
Split-Klimaanlage für Zuhause: Leistung, Standort und Montage richtig planen
wallpaper-1019588
Turmventilator: Schlanke Säule für breiten Luftzug in Wohn- und Schlafzimmer