Ein Baucontainer ist keine Arbeitsstätte

Er dient monatelang als Büro und Aufenthaltsraum, ist stabil gebaut, um jedem Wetter zu trotzen. Er ist groß genug, um mehrere Mitarbeiter unterzubringen. Er ist Planungsort und dient jeder Form von Besprechungen. Er ist meist zweckmäßig, gelegentlich komfortabel, hin und wieder sogar gemütlich eingerichtet – doch er ist keine Arbeitsstätte: der Baucontainer. Zu diesem Schluss kommt das Finanzgericht Münster in einem Urteil. Die Begründung ist allein angesichts der Tatsache, dass ein Container, wenngleich mit einigem Aufwand, von der Immobilie zur Mobilie werden kann, auch für Laien nachvollziehbar. Baucontainer, so die korrekte Auffassung der Richter, stellen deshalb keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung und damit keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des Steuerrechts dar.

Mit dieser Auslegung war die Streitfrage auch schon entschieden, ob die Fahrten eines Monteurs von seinem Wohnort zum Arbeitsort beim Kunden seines Arbeitgebers als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder als Dienstreisen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zu qualifizieren sind. Der Kläger hatte die Fahrten in seiner Einkommensteuererklärung als Dienstreisen im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht, was das zuständige Finanzamt nicht anerkannte.

Die Finanzrichter stimmten der Rechtsauffassung des Arbeitnehmers zu und beurteilte die Entscheidung des Finanzamts als falsch, die Fahrten als Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu behandeln und die Aufwendungen dafür lediglich in Höhe der Entfernungspauschale anzuerkennen. Unter einer regelmäßigen Arbeitsstätte sei eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers zu verstehen. Darüber hinaus wäre der Container auf dem Gelände des Kunden schon vor dem Hintergrund einer nicht zwangsläufig auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung nicht als Arbeitsstätte zu werten (FG Münster, Az.: 10 K 2037/10 E).


wallpaper-1019588
Helck: Manga JAM Session stellt neue Lizenz vor
wallpaper-1019588
An Archdemon’s Dilemma: Dokico holt Manga nach Deutschland
wallpaper-1019588
RankensteinSEO Rockt: Die Top Monster-Hits für SEO Meister
wallpaper-1019588
Mononoke: Neuer Trailer zum Film veröffentlicht