In vielen Artikeln hatte ich mich mit dem EEG und der Solarstrom-Förderung im speziellen auseinander gesetzt. Es ging immer wieder darum, dass die Stromwirtschaft mit Hilfe der EEG-Umlage die Erneuerbaren Energien zum Sündenbock für die Strompreiserhöhungen machen wollte. Nun könnte sich das Argument als Bumerang erweisen, denn es hat sich herausgestellt, dass die EEG-Umlage zu hoch angesetzt wurde.
Der Grund dafür ist, dass im Jahr 2010 weitaus weniger Solaranlagen neu installiert wurden als angenommen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilte dem Branchendienst Energate mit, dass die EEG-Umlage eigentlich nur auf 2,7 Cent pro Kilowattstunde hätte ansteigen müssen.
Das zu viel gezahlte Geld würde zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Doch was kommt davon bei den Verbrauchern an?
„Ob es sich bei der Fehlprognose um Absicht oder einen Rechenfehler handelt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In beiden Fällen ist das Resultat eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft“, soPeter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
Rechenfehler führt zu Milliardenbelastung für Haushalte
Im Oktober 2010 lag der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom bei 23,08 Cent pro Kilowattstunde. Durch die Erhöhung der EEG-Umlage stieg dieser Wert um 7,5 Prozent auf einen Bruttopreis von 24,81 Cent/kWh. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 kWh haben sich die jährlichen Stromkosten damit um 69 Euro auf durchschnittlich 992 Euro pro Jahr erhöht.
Wäre die EEG-Umlage nur auf 2,7 Cent pro Kilowattstunde angestiegen, hätte sich der durchschnittliche Kilowattstundenpreis lediglich um 3,4 Prozent auf 23,86 Cent erhöht. Der Musterhaushalt hätte somit nur rund 31 Euro pro Jahr mehr bezahlen müssen.
Geht man von 40 Millionen Haushaltskunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh aus, summieren sich die unnötig gezahlten Stromkosten auf mehr als 1,3 Milliarden Euro. Für jeden Haushalt bedeutet das eine durchschnittliche Mehrbelastung von 33 Euro.
Quelle: verivox