In einem besonders drastischen Fall hat nun der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Fehlbehandlung bestätigt.
Unser Mandant leidet unter dem sog. HNPCC- Syndrom, das die erhöhte Gefahr einer Darmkrebserkrankung in sich birgt. Aus diesem Grund unterzog er sich weisungsgemäß regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. So auch im Februar 2011 bei einem Münchner Gastroenterologen. Dieser diagnostizierte einen Polypen und entnahm Biopsien. Daraufhin entließ er unseren Mandanten aus der Behandlung und riet ihm zur Wiedervorstellung in 5 Jahren. Im Jahr 2012 wurde bei unserem Mandanten Darmkrebs diagnostiziert.
Der Gutachter des MDK wertet das Verhalten des Arztes als erheblichen Verstoß gegen medizinische Standards. Denn im Zusammenhang mit den bekannten HNPCC- Syndrom hätte unserem Mandanten zur einer Kontrollendoskopie binnen drei Monaten geraten werden müssen. Der Gutachter geht weiter davon aus, dass sich hierdurch die Ausbildung des Kolonkarzinoms hätte verhindern lassen können.
Last updated by Julia Unsin at 17. Mai 2013.