Krankenkassenzusatzbeiträge als K.O.-Kriterium

Krankenkassenzusatzbeiträge als K.O.-Kriterium

© matthias guenter / pixelio.de

Die GO GmbH schreibt in ihrem neuesten Rundschreiben 10/2011 Folgendes:

Zusatzbeiträge als K.O.-Kriterium

Irgendwie sind Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen, arm dran, weil dies keine Kasse freiwillig tut, da sie damit ihre Wettbewerbssituation massiv verschlechtert. Arm dran, weil sie damit quasi zweimal bestraft werden. Nicht nur, dass diese bei der Verkündung des Zusatzbeitrages mit massiven Kündigungen rechnen müssen, müssen sie den Zusatzbeitrag auch eintreiben, was eine zweite Kündigungswelle zur Folge haben wird.

In dieser Phase befinden sich gerade die beiden Ersatzkassen DAK und KKH – Allianz. Glaubt man einschlägigen Presseberichten, bereitet man sich auf das Schlimmste vor. So soll man sich in Gesprächen mit VERDI, der größten Arbeitnehmervertretung in diesem Bereich, befinden. Dabei möchte man wohl eine Regelung anstreben, die deutliche Gehaltskürzungen für den Fall vorsehen, dass es zu der befürchteten, massiven Wanderungsbewegung der Versicherten kommt. Ob hier der Vorstand bereit ist, mit gutem Beispiel voranzugehen, ist nicht bekannt.

Schneller als prognostiziert, nimmt damit eine Abwärtsspirale an Fahrt auf, die für Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag nehmen müssen, zur Existenzfrage wird. Denn Planungssicherheit in Bezug auf Personalkosten im Verhältnis zu den Versicherten ist damit praktisch nicht mehr gegeben.

Hoffnungen allerdings, derartige Kassen würden darauf mit einem verbesserten Leistungsangebot an ihre Versicherten reagieren, haben sich bisher zumindest im Hilfsmittelbereich nicht bewahrheitet. Beide Kassen „glänzen“ im Augenblick eher durch eine eher rigide Genehmigungspraxis und auch von anderen Kassen mit Zusatzbeiträgen kann kaum etwas anderes berichtet werden.

Aber wer weiß, vielleicht kommt ein betroffener Krankenkassenstratege doch auch mal auf diese Idee.

Bernd Rosin-Lampertius
Geschäftsführer GO GmbH


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