Ein Aufruf von Innerwelt. Helft mit:
Mittlerweile ist viel Zeit vergangen. Wir waren fast eineinhalb Jahre vor Gericht, wegen etwas, dass eigentlich selbstverständlich sein sollte. Darüber möchte ich heute berichten. Denn die Schonfrist ist vorbei. Mein Stillschweigen nicht mehr notwendig, um der anderen Seite nicht noch mehr Informationen zuzuspielen, als gut für uns wäre.
Wir haben verloren, vielmehr mein Sohn, weil …
… Es gibt keine Kontrollinstanz inhaltlicher Form für die Entscheidung des Jugendamtes …
Etwas, dass wir schmerzlich nach so langer Zeit erfahren mussten. Auch das Landesjugendamt hat nur eine beratende Funktion, kann aber einen Entscheid nicht aufheben. Kann das rechtens sein?
Ja, man kann klagen. Vor dem Verwaltungsgericht. Aber dort wird nur der Verwaltungsakt an sich geprüft. Eineinhalb Jahre lang, haben wir Bericht um Bericht geschrieben. Ärzte konsultiert, Berichte eingefordert und alles um uns herum kirre gemacht. Und dann war alles umsonst. Gegen Amtsaussagen und Amtswillkür kann nicht geklagt werden. Es wäre völlig egal…
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