Kölner Landgericht verbietet Telekom-Drosselung

Im April haute die Deutsche Telekom nen dicken Knaller raus. Künftig würden die Tarife der Telekom so angepasst, das nach Verbrauch eines gewissen Datenvolumens die Internetgeschwindigkeit einfach gedrosselt wird. Dies solle allerdings nicht vor 2016 passieren. Wer ab dem 2. Mai 2013 einen neuen Anschluss oder einen neuen Tarif abegschlossen, findet die Klausel aber schon in seinem Vertrag wieder. Viele Telekomkunden waren entsetzt, viele drohten damit nach Vertragsende den Anbieter zu wechseln. Doch die Telekom blieb sturr und hält an Ihrem Vorhaben fest. Eine Klage der Verbraucherzentrale NRW scheint nun die Wende gebracht zu haben.

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Das Kölner Landgericht gab der Klage statt, und erklärte die Vetragsklausel zur Drosselung der Internetgeschwindigkeit als unzulässig. Begründet wurde dies damit, dass der Kunde beim Begriff “Flatrate” glaubt, er habe für Summe X eine bestimmte Leistung bei gleichbleibender Internetgeschwindigkeit gekauft. Mit der neuen Klausel sei dies aber nicht der Fall.

Bleibt noch abzuwarten wie die Telekom darauf reagiert. Ich glaube nämlich nicht, das die Deutsche Telekom Ihre Drosselungspläne nun über Board wirft. Es ist viel wahrscheinlicher, das es demnächst neue Tarife geben wird, oder noch eher das dass Wort “Flatrate” in den Tarifen nicht mehr auftaucht. Ich bin gespannt.


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