Kölner Beschneidungsurteil

Das Kölner Landgericht hat erstinstanzlich geurteilt, dass die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen grundsätzlich als Straftat zu bewerten ist. Das Urteil, am Dienstag veröffentlich, löste natürlich bei den Religionsverbänden der Juden, Muslime und Christen Proteste aus: Die Religionsfreiheit werde bedroht!

Die drei abrahamitischen Glaubensgemeinschaften haben eines gemeinsam: Sie sind patriarchal organisiert. Die Beschneidung steht bei Juden und Muslimen für die Aufnahme des Jungen in die religiöse Gemeinschaft. Aber ob wir heute einen solchen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes und die symbolische Höherstellung eines männlichen gegenüber einem weiblichen Kind aus religiösen Gründen zulassen dürfen? Sollten die allgemeinen Menschenrechte gegenüber der Religionsfreiheit nicht allmählich höher bewertet werden? Wir leben nicht mehr in der mythischen Wüste, sondern im aufgeklärten, säkularen Westen. Von der Duldung von Zwangsverheiratungen haben wir uns ja auch verabschiedet, ohne dass deshalb der Himmel über uns eingestürzt wäre.


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