Kleinunternehmerregelung: Vor- & Nachteile der Steuervereinfachung

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG bietet jedem Unternehmer der die Voraussetzungen erfüllt ein Wahlrecht, ob er als Kleinunternehmer vom Finanzamt behandelt werden möchte oder nicht. Dies bietet klare Vorteile, aber es birgt auch Nachteile die vielleicht nicht so offensichtlich sind. In diesem Artikel werden Pros und Kontras diskutiert.

Was bedeutet es wie ein Kleinunternehmer behandelt zu werden?

Die Folgen dessen sind ganz einfach das man im Tagesgeschäft nichts mit Steuern zu tun hat. Das heißt, dass man keine Umsatzsteuer auf seine Produkte oder Dienstleistung erheben muss (und das auch nicht darf). Man bietet also nur Nettopreise an. Dadurch spart man sich die Umsatzsteuer-Voranmeldung und spart sich die Arbeit vereinnahmte Steuern an das Finanzamt abzuführen.

Zusätzlich bedeutet es aber auch das man die Umsatzsteuer die man für z.B. Rohstoffe an andere Unternehmer bezahlt hat nicht vom Finanzamt zurück bekommt, was man bekommen würde, wenn man nicht als Kleinunternehmer behandelt werden würde.

Voraussetzungen

Nicht nur Existenzgründer können sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, das kann jeder Unternehmer wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bloß, wenn man sich einmal dagegen entschieden hat kann man diese Entscheidung für die nächsten 5 Jahre nicht mehr rückgängig machen.

Die Voraussetzungen lauten wie folgt:

  • Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 €
  • Umsatz im laufendem Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €

Sollte der Jahresumsatz nie über 17.500 € steigen, kann man die Kleinunternehmerregelung also theoretisch nach derzeitiger Gesetzeslage für das ganze Geschäftsleben in Anspruch nehmen.

Ist man ein Existenzgründer gilt, das man im ersten Jahr voraussichtlich die 17.500 € nicht übersteigen darf. Diese Behauptung will das Finanzamt aber glaubhaft vermittelt bekommen. Gründet man mitten im Jahr, muss der Umsatz aufs Jahr hochgerechnet werden.

Vor- und Nachteile

Einen Vorteil habe ich schon erwähnt. Man muss/darf keine Steuer auf seine Produkte bzw. Dienstleistungen erheben. Dadurch kann man seine Produkte 19 % günstiger als die Konkurrenz anbieten, wodurch man einen Wettbewerbsvorteil erhält. Man könnte seine Waren natürlich auch genauso teuer wie die Konkurrenz anbieten und mehr Gewinn mit dem selben Produkt machen. Diesen Vorteil besitzt man allerdings nur, wenn man mit Endverbrauchern Geschäfte macht.

Verdient man sein Geld durch Geschäfte mit anderen Unternehmern entfällt dieser Vorteil, weil sie "vorsteuerabzugsberechtigt" sind und sie sich sowieso nur für den Nettopreis interessieren.

Ich gehe sogar soweit zu behaupten das die Kleinunternehmerregelung sein Geschäft ganz schnell im negativen Licht erscheinen lässt, wenn man für andere Unternehmen arbeitet, wobei es auf sein Geschäft ankommt. Dadurch das man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und den kleinen Satz

"Umsatzsteuerbefreit nach §19 Abs. 1 UStG"

auf seinen Rechnungen vermerkt haben muss, merkt jeder Unternehmer sofort das Sie nur ein kleines Unternehmen betreiben. Betreibt man die Gartenpflege der Grünanlage einer Firma oder erledigt man Aufgaben eines Hausmeisterservices wird man ganz sicher keine Probleme bekommen. Aber ist man z.B. ein Zulieferer einer größeren Firma, könnte man das dort vielleicht mit kritischen Augen sehen. Das Risiko einer Insolvenz eines Existenzgründers ist hoch und mag für größere Firmen ein Risiko für ihre Planungssicherheit darstellen.

Der größte Nachteil ist jedoch, dass man die bezahlte Umsatzsteuer für benötigte Investitionen in die Firmenausstattung nicht vom Finanzamt zurückfordern kann. Und je nach Investitionshöhe können 19 % USt. sehr viel Geld sein. Hier zählen auch die Kosten mit rein die für einen Unternehmensberater in der Gründungsplanung ggf. angefallen sind.

Fazit

Die Angst oder das Desinteresse vor der Auseinandersetzung mit der Umsatzsteuer sind keine guten Gründe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Betreibt man jedoch "nur" einen Blog im Internet oder einen kleinen Versandhandel im Internet ist die Steuervereinfachung ganz sicher zu empfehlen.

Sobald man sich jedoch eine Existenz aufbaut und man damit verbundene Investitionskosten in Maschinen, Geräte, und Rohstoffe (vor allem im laufendem Geschäftsbetrieb zu beachten) hat, sollte man genau durchkalkulieren ob man nicht besser die Steuer der Investitionen erstatten haben möchte.

Vor allem, wenn man Rechnungen zu anderen Unternehmern schreibt, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung in meinen Augen eigentlich nie. Dadurch dass man als Unternehmer eh nur an den Nettopreis denkt, gibt es den Vorteil des besseren Preises gegenüber der Konkurrenz nicht. Zusätzlich nimmt man selbst in jedem Fall nur den Nettopreis ein, ob man nun Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt oder nicht. Aber bezahlte Umsatzsteuer für seine benötigten Rohstoffe zurück bekommen ist ein großer finanzieller Vorteil!!!

Ich hoffe, diese Diskussion der Vor- & Nachteile der Kleinunternehmerregelung konnte dir bei der Entscheidung weiterhelfen. Solltest du dir immernoch nicht sicher sein, welche Lösung für dich die bessere ist, da deine Situation nicht so leicht in eine Schublade zu pressen ist, solltest du dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen.


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