Kleine Rentenkunde, weil die Medien irreführend schreiben…

Kleine Rentenkunde, weil die Medien irreführend schreiben…

Wenn Mainstream-Medien über die Rente berichten, dann wird es deutlich wie Medien gerne irreführend schreiben. Beliebt ist dabei gerne die Rente mit 63, sie wird stets angeführt, obwohl bereits heute keiner mehr mit 63 Jahren eine abschlagfreie Rente antreten kann. Ausnahmen bilden lediglich Menschen mit Behinderungen, aber auch nur ab einen bestimmten Grad. Die abschlagfreie Rente mit 63 galt nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Wer von diesen Jahrgängen 45 beitragspflichtige Rentenversicherungsjahre erreichte, konnte mit Vollendung des 63. Lebensjahr die Rente abschlagfrei antreten. Das Renteneintrittsalter der nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich mit jedem Jahr um 2 Monate, sodass z.B. der Jahrgang 1958 erst mit 64 Lebensjahren und der Jahrgang 1964, sowie die nachfolgenden Jahrgänge, mit 65 Lebensjahren die abschlagfreie Rente bei 45 erreichten beitragspflichtigen Rentenversicherungsjahren antreten können (Tabelle unten). Ab dem Jahrgang 1964 ist dann zu 100 Prozent wieder der Stand erreicht, der vor dem geänderten Rentengesetz aus 2013 galt. Mit 45 beitragspflichtigen Versicherungsjahren konnte bereits immer die abschlagfreie Rente mit 65 angetreten werden, auch nach der Erhöhung des Renteneintrittsalter auf 67. Nur dies ist heute wahrscheinlich kaum noch jemanden bekannt.

Mit den Rentenbezügen geht das mediale Lügen weiter, hier wird angegeben dass die Rentenbezieher nach dem Gesetz für besonders langjährig Beschäftigte, also die mit 63, 64 oder 65 die Rente antraten, höhere Renten bekommen als die übrigen Rentner. Deshalb würde die Rente für die Politik so teuer. Auch das ist vollkommener Quatsch, denn wer 45 beitragspflichtige Versicherungsjahre nachweisen kann, erhält seine Rentenbezüge nach den erzielten Anwartschaften. Wenn jemand in seinem Leben z.B. nur 20 beitragspflichtige Versicherungsjahre nachweisen kann, ist selbstverständlich die Rente niedriger, unabhängig von dem Alter des Renteneintritts. Außerdem braucht keiner nach 45 Arbeitsjahren mit 63, 64 oder 65 die Rente anzutreten, sondern kann bis zum erreichen der Regelrente (Tabelle unten) weiter arbeiten. Mit jedem länger gearbeiteten Jahr erhöht sich die monatliche Bruttorente, abhängig von dem Verdienst, um ca. 30 bis 50 Euro.

Trotzdem, die Renten sind in Deutschland sehr niedrig, das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent und ist gemäß dem politischen Wunsch bis 2030 auf ca. 42 Prozent abzusenken. Die derzeitigen Renten sehen diese durchschnittlichen monatlichen Beträge vor: Männer, die 2018 in den Ruhestand gingen und die abschlagsfreie Rente bekommen, erhalten im Schnitt 1.429 Euro Rente im Monat, Frauen 1.096 Euro Rente. Die durchschnittliche Altersrente für Männer lag 2018 bei nur 1.083 Euro, bei Frauen waren es 742 Euro. Es sind alles Bruttobeträge, wobei Krankenversicherung und Steuern noch abzuziehen sind. Somit liegt die abschlagfreie Nettorente bei Männern höchstens um die 1.200 Euro, bei Frauen um die 900 Euro. Die Nettodurchschnittsrente liegt bei Männern um die 900 Euro und bei Frauen so um 650 Euro. Es ist mit den Renten in Deutschland bestimmt nicht gut bestellt, denn sie liegen im Hartz-4 Niveau. Zum Vergleich: einem 1-Personen Hartz-4 Haushalt werden ca. 1.000 Euro monatlich zugestanden, Geldleistung und Wohnkosten zusammengerechnet. Zu erwähnen wäre auch noch, dass einige Rentner bedingt durch Ehescheidungen einen Versorgungsausgleich unterliegen, der je nach Ehejahren zwischen 100 und 1.000 Euro monatlich betragen kann und von der Rente abgezogen wird.

Noch ein Vergleich zwischen Angestellte und Beamte gefälligst: Ein Angestellter erhält 48 Prozent seines durchschnittlichen Gehaltes nach 45 Arbeitsjahren an Rente, ein Beamter erhält 71,75 Prozent seines letzten höchsten Gehaltes nach 40 Dienstjahren als Pension. In Geldbeträgen ausgedrückt sieht es in etwa so aus: Angestellter ca. 1.500 Euro monatliche Rente, Beamter ca. 3.000 Euro monatliche Pension.

Die deutschen Renten sind in der EU so ziemlich die Niedrigsten, Österreich z.B. leistet sich ein Rentenniveau von ca. 80 Prozent. Dort gibt es keine Altersarmut, auch zahlen Beamte, Politiker, Freiberufler, Besserverdienende etc. in die Rentenkasse ein, die in Deutschland alle davon befreit sind. Die Rentenbeiträge sind allerdings 4 Prozent höher als in Deutschland, aber dafür braucht keiner eine private Zusatzrentenversicherung abzuschließen und die Arbeitgeber, die auch einen erhöhten Anteil zahlen müssen, sind ebenfalls dadurch noch nicht Pleite gegangen.

Deutschlands Politiker sollten sich schämen so niedrige Renten zu zahlen, aber jährlich mindestens 100 Milliarden Euro (Bund/Länder/Gemeinden) locker für die Migrationsunterhaltung ausgeben können. Mit den Zahlungen an die EU (Deutschland ist größter Nettozahler) unterstützen die Politiker die Rentenzahlungen anderer EU Staaten, damit deren Bewohner mit 60 oder 62 die Rente antreten können. Deutsche Politiker sind ganz groß im Erfinden von immer neuen Steuern und Abgaben, doch wofür werden die verwendet? Für immer mehr Sozialeinwanderung, für eine unüberlegte, katastrophale durch und durch ideologisch basierte Energiewende, für einen verlogenen Klimawandel den vollkommen abgedrehte, größenwahnsinnige Politparasiten sowieso nicht ändern können. Aber unentwegt schreien die Rentner sind zu teuer, obwohl bereits die Meisten nur knapp über dem Hartz-4 Niveau dahinvegetieren.

Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

Geburtsjahr Renteneintrittsalter

vor 1953 63 Jahre

1953 63 Jahre, 2 Monate

1954 63 Jahre, 4 Monate

1955 63 Jahre, 6 Monate

1956 63 Jahre, 8 Monate

1957 63 Jahre, 10 Monate

1958 64 Jahre

1959 64 Jahre, 2 Monate

1960 64 Jahre, 4 Monate

1961 64 Jahre, 6 Monate

1962 64 Jahre, 8 Monate

1963 64 Jahre, 10 Monate

ab 1964 65 Jahre

Renteneintrittsalter für Regelaltersrente

Geburtsjahr Renteneintrittsalter

vor 1947 65 Jahre

1947 65 Jahre, 1 Monat

1948 65 Jahre, 2 Monate

1949 65 Jahre, 3 Monate

1950 65 Jahre, 4 Monate

1951 65 Jahre, 5 Monate

1952 65 Jahre, 6 Monate

1953 65 Jahre, 7 Monate

1954 65 Jahre, 8 Monate

1955 65 Jahre, 9 Monate

1956 65 Jahre, 10 Monate

1957 65 Jahre, 11 Monate

1958 66 Jahre

1959 66 Jahre, 2 Monate

1960 66 Jahre, 4 Monate

1961 66 Jahre, 6 Monate

1962 66 Jahre, 8 Monate

1963 66 Jahre, 10 Monate

ab 1964 67 Jahre


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