Eigentlich wollte ich nicht Billig irgendwelche News kopieren. Aber diese will ich euch nicht vorenthalten. Wer seit Anfang Juni auf die Kino.tod will erhält nur folgende Meldung:
Das hat denke jeder, der sich mehr als 5 Minuten pro Tag mit Internet und Nachrichten beschäftigt mitbekommen. Soweit so gut. Jetzt hat Kulturmagazin Cineastentreff.de aber eine Abmahnung veranlasst und zwar gegen das Sächsische Innenministerium. Den nach dem Telemediengesetzt ist eine Internetseite verpflichtet ein Impressum zu führen. Das hat die Polzei bei der 5 Sekunden Homepage auf Kino.tod wohl vergessen.
Ziel ist es nach eigenen Angaben, eine “Diskussion über Abmahnwahn und Rechte-Wirrwarr” anzustoßen. “Wir wollen klarstellen, dass wir Kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Site begrüßen”, erklärte Michael Babilinski, einer der Betreiber von Cineastentreff.de.
ich bin gespannt den:
Im Fall einer berechtigten Abmahnung stehen Cineastentreff.de dem Dokument (PDF) zufolge 411,30 Euro als “Kostenerstattung” zu. Eine Unterlassungserklärung ist beigefügt; für die Unterzeichnung und Beseitigung der Rechtswidrigkeit hat die Polizei bis zum 22. Juni Zeit. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro.
“Selbst bei scheinbaren Kleinigkeiten wie einem fehlenden Impressum werden hierbei regelmäßig Gegenstandswerte zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro festgesetzt”, heißt es in dem Schreiben. “Unsere Mandantschaft ist jedoch an einer schnellen außergerichtlichen Einigung interessiert, sodass von einem Gegenstandswert in Höhe von 5000 Euro ausgegangen wird.”
Eigentlich haben die Jungs ja auch recht. In den ersten Stunden der Kino.to Abschaltung gab es die wildesten Gerüchte wer hinter dieser Meldung stand. Von Schlechter Grammatik und amateurhaften Aussehen der Seite war die Rede. Mit einem Impressum wäre dies eventuell zu verhindern gewesen. Ich bin mal gespannt wie diese Story rund um Kino.tod weitergeht.
Symm