Kinder haften nur beschränkt für Rückforderungen des Jobcenters

Das Bundessozialgericht hat mit aktuellem Urteil vom 7.7.11 entschieden, dass Kinder aus Bedarfsgemeinschaften für Rückforderungen des Jobcenters mit dem Tag der Volljährigkeit nur bis zur Höhe ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Volljährigkeit haften.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit einen Anspruch auf Aufhebung eines sie betreffenden Rückforderungsbescheides, wenn ihr Vermögen geringer ist als die Forderung des Jobcenters.

Das vollständige Urteil finden Sie hier »»


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] The Strange House [5]
wallpaper-1019588
Berg 2026 – Band 150 des Alpenvereinsjahrbuches
wallpaper-1019588
Erzähl Dich! – Workshop-Reihe zum Autobiografischen Schreiben (nicht nur) an der Algarve
wallpaper-1019588
Was deinen Mitarbeitenden wirklich wichtig ist – und warum deine Strategie vielleicht falsch läuft