Wow, was für ein Fortschritt in diesem unserem Lande. NRW erlaubt Kindern auch mal laut zu sein.
"Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hatte in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Klagen von Anwohnern geführt. Um solche Klagen abweisen zu können, soll es künftig im Landesimmissionsschutzgesetz heißen: „Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind."
Bund will Klagen wegen Kinderlärm erschweren
"Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge Klagen gegen Kinderlärm und Kindertagesstätten in Wohngebieten deutlich erschweren. „Kinderlärm ist doch keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen“, sagte Bundesbau- und Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) den „Ruhr Nachrichten“. „Wir werden die Rechtslage deshalb ändern.“
Wenn man einige Kommentare bei "der Westen" liest, kann einem die Galle hoch kommen. Es geht hier um die Geräuschkulisse, die spielende Kinder in Kitas und Kindergärten verursuchen und nicht um Kinder, die sich im Lokal oder woanders nicht benehmen können, bzw. wo die Eltern die Augen und Ohren verschließen. Diese Kinder sind unter sechs Jahren und noch im Lernprozess. Die Öffnungszeiten sind i.d.R. zwischen 8.00 h und 16.00 h. Wer ist um die Zeit zu Hause? Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen oder -männer. Wenn sich Schichtarbeiter beklagen, die zu "unchristlichen" Zeiten schlafen müssen, ist das eher verständlich. Es soll Ohrenstöpsel geben. Man kann sich vorher erkundigen, wo man hinzieht.
Die Nachbarn, die unter uns wohnen (Beamte), sagten mal, dass sie unsere Schritte hören würden. "Am besten wir trinken "Red Bull". Das soll ja Flügel verleihen", war meine Antwort.
Das Haus in dem wir vorher gewohnt haben, da haben sich die Nachbarn auch beschwert wegen unserer Schritte und haben die Vermietern geholt, damit sie sich das anhört. Vermieterin: "Ich höre nichts". Mieter (auch Beamter): "So müssen sie das machen". Er stellte sich mit einem Hörrohr auf den Stuhl und klemmte das Teil an die Decke. Sie brauchten sich von dem Tag an nicht mehr bei der Vermieterin zu beschweren. Sie waren unten durch.
Wir leben in einer lauten reizüberfluteten Welt. Kinder"lärm" ist die angenehmere Variante. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit ist zwischen 22.00 h und 6.00 h. Die Regelungen in Hausordnungen über die Mittagszeit sind Kann-Regelungen, die etwas mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun haben. Man kann ja über alles reden, wenn man will.
"Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hatte in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Klagen von Anwohnern geführt. Um solche Klagen abweisen zu können, soll es künftig im Landesimmissionsschutzgesetz heißen: „Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind."
Bund will Klagen wegen Kinderlärm erschweren
"Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge Klagen gegen Kinderlärm und Kindertagesstätten in Wohngebieten deutlich erschweren. „Kinderlärm ist doch keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen“, sagte Bundesbau- und Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) den „Ruhr Nachrichten“. „Wir werden die Rechtslage deshalb ändern.“
Wenn man einige Kommentare bei "der Westen" liest, kann einem die Galle hoch kommen. Es geht hier um die Geräuschkulisse, die spielende Kinder in Kitas und Kindergärten verursuchen und nicht um Kinder, die sich im Lokal oder woanders nicht benehmen können, bzw. wo die Eltern die Augen und Ohren verschließen. Diese Kinder sind unter sechs Jahren und noch im Lernprozess. Die Öffnungszeiten sind i.d.R. zwischen 8.00 h und 16.00 h. Wer ist um die Zeit zu Hause? Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen oder -männer. Wenn sich Schichtarbeiter beklagen, die zu "unchristlichen" Zeiten schlafen müssen, ist das eher verständlich. Es soll Ohrenstöpsel geben. Man kann sich vorher erkundigen, wo man hinzieht.
Die Nachbarn, die unter uns wohnen (Beamte), sagten mal, dass sie unsere Schritte hören würden. "Am besten wir trinken "Red Bull". Das soll ja Flügel verleihen", war meine Antwort.
Das Haus in dem wir vorher gewohnt haben, da haben sich die Nachbarn auch beschwert wegen unserer Schritte und haben die Vermietern geholt, damit sie sich das anhört. Vermieterin: "Ich höre nichts". Mieter (auch Beamter): "So müssen sie das machen". Er stellte sich mit einem Hörrohr auf den Stuhl und klemmte das Teil an die Decke. Sie brauchten sich von dem Tag an nicht mehr bei der Vermieterin zu beschweren. Sie waren unten durch.
Wir leben in einer lauten reizüberfluteten Welt. Kinder"lärm" ist die angenehmere Variante. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit ist zwischen 22.00 h und 6.00 h. Die Regelungen in Hausordnungen über die Mittagszeit sind Kann-Regelungen, die etwas mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun haben. Man kann ja über alles reden, wenn man will.