KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht

In den meisten Fällen ist der Stichta für den Wechsel der KFZ Versicherung der 30.11., bis zu diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei Ihrem KFZ-Versicherer eingegangen sein sonst ist die Kündigung nicht wirksam und Sie müssen ein weiteres Jahr warten. Oder doch nicht?

Die Versicherer wissen natürlich um die Zeit im November und während sie auf der einen Seite mit Spitzenangeboten und der besten KFZ Versicherung die Kunden zu locken, versichen sie auf der anderen Seite natürlich auch die bestehenden Kunden zu binden. So kann es schon mal vorkommen, dass die Beitragserhöhung oder andere Umstellungen erst so kurz vor dem 30.11. oder sogar erst nach dem Stichtag bekannt gegeben werden, dass dem Kunden keine Zeit mehr für eine ordentliche Kündigung bleibt.

Es gibt aber trotzdem noch Möglichkeiten die aktuelle KFZ-Versicherung los zu werden und zwar mit dem Sonderkündigungsrecht. In diesem Teil unserer großen KFZ-Versicherungs-Serie wollen wir Ihnen zeigen wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Nach einer Beitragserhöhung hat man in vielen, aber nicht in allen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Wird die KFZ Versicherung teurer ist es aber auf jeden Fall eine gute Idee dies zu prüfen. Sollte in Ihrem konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht bestehen, haben Sie nach Erhalt der Tariferhöhung einen Monat Zeit zu kündigen.

Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) gibt jedes jahr im Herbst eine Empfehlung zur Einstufung verschiedener Typklassen. Diese Einstufung basiert zum größten Teil auf der Häufigkeit mit der ein spezieller Autotyp in Unfälle verwickelt war. Die meisten Versicherungen folgen diesen Empfehlungen.

Führt die Neueinstufung Ihres KFZ zu einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Ähnlich wie bei den Typenklassen, gibt der GDV jedes jahr eine Einschätzung der Region ab. Die Einstufung der Region basiert auf der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts und noch einigen anderen Faktoren der letzten 5 Jahre. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund dieser Einschätzung und damit auch Ihre Beitrgashöhe, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Ob Erhöhung durch Typklasse oder Regionalklasse, in beiden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von dem Sie mit einer schriftlichen Kündigung unter Bezugnahme auf die Änderung Gebrauch machen können.

Sonderkündigungsrecht im Schadenfall

Kommt es zu einem Unfall oder einem anderen Schadenfall, dann haben beide Seiten Versicherter und auch Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie allerdings, dass die Schadensregulierung abgeschlossen sein sollte. Ist die Regulierung aber abgeschlossen, sind Sie einen Monat dazu berechtigt Ihre KFZ Versicherung zu kündigen.

Durch diesen Sonderfall kann es eine gute Möglichkeit für Sie sein die Versicherung zu wechseln wenn Sie mit der Regulierung und Abwicklung Ihres Schadenfalles nicht zufrieden sind.

Es ist noch nicht so lange her, da haben viele Versicherte trotz dieses Sonderkündigungsrechtes von einem Wechsel der KFZ Versicherung abgesehen. Der Grund, die Versicherungsunternehmen durften im Voraus gezahlte Leistungen der Kaskoversicherungen einbehalten. Mit der Einführung des Prinzips, der Unteilbarkeit der Prämie, wurde diese Möglichkeit abgeschafft. Versicherte müssen heute nur noch für den tatsächlichen Zeitraum bezahlen, Vorauszahlungen werden Rückerstattet.

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel

Die wohl einfachste, wenn auch nicht unbedingt günstigste Möglichkeit seine alte und zu teure KFZ Versicherung los zu werden, ist sich ein neues Auto zuzulegen. Wichtig, das Sonderkündigungsrecht tritt nur bei Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens und Verkauf Ihres alten Wagens in Kraft. Da Sie mit Ihrem neuen Wagen nicht an die bestehende KFZ Versicherung gebunden sind, können Sie ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen die KFZ Versicherung wechseln.

Bei der Sonderkündigung beachten

Damit Ihre außerordentliche Kündigung auch Erfolg hat und Sie in eine neue KFZ Versicherung wechseln können sollten Sie einige Punkte beachten.

  • Die Kündigung muss schriftlich am besten per Einschreiben erfolgen
  • Geben Sie den Grund der Kündigung an (z.B. Beitragserhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel)
  • Vergessen Sie nicht Ihre Versicherungsdaten mit anzugeben d.h. Name, Versicherungsnummer, KFZ-Typ und KFZ-Kennzeichen
  • Bleiben Sie unbedingt in der Kündigungsfrist (meist 1 Monat)

Wenn Sie diese Punkte beachten und Ihr persönlicher Fall ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigt, dann steht auch einem Wechsel der KFZ Versicherung fern des 30.11. nichts im Wege.

Viele weitere Informationen zur KFZ Versicherung, unter anderem die besten KFZ Versicherungen 2014 finden Sie in unserem großen Artikel-Spezial zur KFZ Versicherung.

Titelbild: http://www.pixabay.com


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