Keine SIM-Karten in Deutschland ohne Ausweis

Keine SIM-Karten in Deutschland ohne AusweisDie Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist gefallen: Die 2004 in Deutschland eingeführte Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten steht im Einklang mit der europäischen Grundrechtecharta.

Streitgegenstand war Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der Fassung von 2008, der beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten die Angabe von persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum verlangt.

Patrick und Jonas Breyer sind vor BVG und EGMR gescheitert

„Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen“, nennt das Patrick Breyer, Jurist und Europaabgeordneter der Piratenpartei,  zu anonymen Prepaid-Karten.

Kein Recht auf anonyme Kommunikation

Zusammen mit seinem Bruder Jonas Breyer hatte er seit 2012 für eine anonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten vor dem EGMR geklagt. Im selben Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es kein Recht auf eine anonyme Kommunikation gebe.

Die Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten wurde 2016 noch um eine Ausweispflicht erweitert, so dass die Nutzer seitdem Namen, Adresse sowie das Geburtsdatum mit einem Identifikationsdokument nachweisen müssen.

Ausweichen ins Ausland (Niederlande oder Dänemark)

Auch dagegen legte Patrick Breyer im Jahr 2017 Verfassungsbeschwerde ein. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Jedem, der seine Privatsphäre schützen wolle, empfiehlt Breyer aktuell, „die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark“.

Damit ist ein weiteres Stück Freiheit in unserem Lande verloren…


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