Die EU übertreibt es einmal mehr bei der anstehenden Urheberrechtsreform, wo es auch um die sogenannte Panoramafreiheit geht. Das ist das Recht, ein Urlaubsfoto auch dann zu veröffentlichen, wenn irgend ein öffentliches Gebäude oder Kunst darauf zu sehen ist.
Ursache ist die Fassung des Reports des Europaparlamentes zur Urheberrechtsreform, die am 9. Juli beschlossen werden soll und den Satz enthält, der von den Meisten als faktisches Ende der Panoramafreiheit interpretiert wird: „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte„, heißt es in dem Papier.
Aktuell gilt in Deutschland und Großbritannien, dass jemand, der sich auf öffentlichem Grund befindet, relativ freie Wahl hat , was er fotografiert und darf diese Bilder auch gewerblich publizieren. Mit der neuen Regelung würde alles anders.
In Frankreich, Italien und Griechenland ist die Panoramafreiheit schon komplett eingeschränkt: Wer ein Selfie mit dem Eiffelturm im Hintergrund auf Facebook postet, könnte schon Post vom Abmahnanwalt bekommen…
Wie im Artikelbild aus der Wikipedia (Kham Tran CC BY-SA 3.0) dürfte man dann das Riesenrad London Eye schwärzen, genau wie auch schon den Eiffelturm in Paris. Das dürfte dann zumindest auf Facebook & Co. das Ende der Urlaubsfotos sein.
„Die EU will Ihre Fotos vom London Eye verbieten„, regt sich der Daily Express auf und die Times drischt auf den Erbfeind ein: „Die Franzosen können Unsinn zum Gesetz machen – es bleibt dennoch Unsinn„.
Die Abmahnmafia reibt sich die Hände und bedankt sich bei den Politikern für die Erweiterung und Stabilisierung ihres perversen Geschäftsmodells.