Der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen teilt heute mit, dass seine Klage gegen die Ungleichbehandlung von Religionsunterricht und wertevermittelndem Lebenskundeunterricht abgewiesen wurde.
In der gleichen Pressemitteilung heißt es aber auch, dass der HVD in die Berufung gehen wird.
Wobei ich ein Problem mit der PM habe. Wenn dort steht:
In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es:“In Rahmen Art. 7 Abs. 3 Satz1 (GG) hat der Verfassungsgeber seine weltanschaulich-religiöse Neutralität verlassen, indem er [...] Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungs- gemeinschaften privilegiert hat“
dann klingt das für mich doch eher nach einer Zustimmung. Wobei es seltsam wäre, wenn ein Urteil sich gegen das Grundgesetz positioniert.
Kann mir also mal irgendwer erklären, was es mit dieser Urteilsbegründung auf sich hat?
Nic