Keine Klage ohne Unterschrift

Auch wenn manche Bundesländer die Einreichung einer Klage bei Gericht per E-Mail zulassen, fehlt ohne eigenhändige Unterschrift dennoch ein maßgeblicher, mehr noch unabdingbarer Bestandteil – was zwangsläufig zur Klageabweisung ohne weitere Prüfung des Inhalts führt. Der Bundesfinanzhof klärte damit einen vermeintlich nebensächlichen, in der Rechtspraxis jedoch relevanten Sachverhalt (Az.: VII R 30/10). Wichtig ist also zunächst die Einholung der Information, ob eine elektronische Klage überhaupt möglich ist. Danach ist eine qualifizierte digitale Signatur zu beschaffen und mit dieser der Schriftsatz zu „unterschreiben“.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Algarve News vom 06. bis 12. April 2026
wallpaper-1019588
Schwangerschaftstest Apotheke: Preise, Auswahl & wann er die bessere Wahl ist
wallpaper-1019588
Brauchwasserwärmepumpe Erfahrungen: 15 Jahre Praxis-Test (Mache nicht diese Fehler!)
wallpaper-1019588
Brain Fog verstehen: 7 kraftvolle Biohacks gegen mentale Erschöpfung & Gehirnnebel