Keine Klage ohne Unterschrift

Auch wenn manche Bundesländer die Einreichung einer Klage bei Gericht per E-Mail zulassen, fehlt ohne eigenhändige Unterschrift dennoch ein maßgeblicher, mehr noch unabdingbarer Bestandteil – was zwangsläufig zur Klageabweisung ohne weitere Prüfung des Inhalts führt. Der Bundesfinanzhof klärte damit einen vermeintlich nebensächlichen, in der Rechtspraxis jedoch relevanten Sachverhalt (Az.: VII R 30/10). Wichtig ist also zunächst die Einholung der Information, ob eine elektronische Klage überhaupt möglich ist. Danach ist eine qualifizierte digitale Signatur zu beschaffen und mit dieser der Schriftsatz zu „unterschreiben“.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Von Bargeld Ende und krankhaftem Verfolgungswahn
wallpaper-1019588
Algarve: Experten warnen vor fehlenden Integrationsplänen für Zuwanderer
wallpaper-1019588
Die Corioliskraft – Unsichtbare Macht auf unserer rotierenden Erde
wallpaper-1019588
Satelliten-SOS am Smartphone: Die Revolution der Notfallkommunikation – Aktuelle News und Fakten