Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausschließlich durch das BZSt und ausnahmslos kostenfrei erfolgt. Anträge werden vom Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt gestellt und von dort weitergeleitet. Zurzeit im Umlauf befindliche Schreiben ausländischer Absender, die eine kostenpflichtige „innergemeinschaftliche Registrierung“ anbieten, stammen weder vom BZSt noch von einer anderen amtlichen Stelle. Etwaige, hauptsächlich an Existenz- und Firmengründer zugestellten Rechnungen können bedenkenlos vernichtet und im Altpapiercontainer entsorgt werden.
Keine Gebühren für ID-Nummern
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...