Keine Gebühren für ID-Nummern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausschließlich durch das BZSt und ausnahmslos kostenfrei erfolgt. Anträge werden vom Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt gestellt und von dort weitergeleitet. Zurzeit im Umlauf befindliche Schreiben ausländischer Absender, die eine kostenpflichtige „innergemeinschaftliche Registrierung“ anbieten, stammen weder vom BZSt noch von einer anderen amtlichen Stelle. Etwaige, hauptsächlich an Existenz- und Firmengründer zugestellten Rechnungen können bedenkenlos vernichtet und im Altpapiercontainer entsorgt werden.


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Algarve News vom 23. Februar bis 01. März 2026