Höheres Kilometergeld?

30 Cent je gefahrener Kilometer als umfassende Deckung aller Kosten für den Betrieb und die Nutzung eines Fahrzeuges anzusetzen erscheint allein angesichts der Benzinpreisentwicklung kaum noch zeitgemäß. Deshalb ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich mit der Höhe des pauschalen Kilometerersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen PKW befasst. Das Bundesreisekostengesetz, Grundlage der sogenannten Wegstreckenvergütung soll auf den Prüfstand und gegebenenfalls den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Oberfinanzdirektion Münster hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass alle Einsprüche mit Hinweis auf dieses Verfahren ruhen, weist aber darauf in, dass die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht betroffen ist.


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