Keine Auskunft – keine Benachteiligung

Ein Bewerber hat gegen das Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, keinen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, ob ein Mitbewerber für die infrage kommende Position eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Eine Verweigerung derartiger Auskünfte genügt nicht, um die Vermutung zu stützen, die Ablehnung stelle eine unzulässige Benachteiligung oder gar Diskriminierung dar. Das machte das Bundesarbeitsgericht deutlich. (Az.: 8 AZR 287/08)

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Stuttgart Sehenswürdigkeiten: Unser Erfahrungsbericht zwischen Altstadt, Food-Spots & Mercedes Museum
wallpaper-1019588
Top Suchmaschinen Vergleich und KI-Tools
wallpaper-1019588
Achtsamkeit und Selbstliebe: Was Pummeleinhorn uns täglich zeigt 🦄💛
wallpaper-1019588
[Comic] Harrow County [2]