Keine Auskunft – keine Benachteiligung

Ein Bewerber hat gegen das Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, keinen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, ob ein Mitbewerber für die infrage kommende Position eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Eine Verweigerung derartiger Auskünfte genügt nicht, um die Vermutung zu stützen, die Ablehnung stelle eine unzulässige Benachteiligung oder gar Diskriminierung dar. Das machte das Bundesarbeitsgericht deutlich. (Az.: 8 AZR 287/08)

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
ESI Xkey 25 USB – Ultraflaches USB MIDI-Keyboard mit 25 Tasten
wallpaper-1019588
Einhorn Schlafzimmer für süße Träume – So wird das Kinderzimmer zur Entspannungs-Oase 🌙✨
wallpaper-1019588
Küchenrenovierung Schritt für Schritt: Der komplette Heimwerker-Leitfaden
wallpaper-1019588
[Manga] Strange Pictures [1]