Keine Auskunft – keine Benachteiligung

Ein Bewerber hat gegen das Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, keinen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, ob ein Mitbewerber für die infrage kommende Position eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Eine Verweigerung derartiger Auskünfte genügt nicht, um die Vermutung zu stützen, die Ablehnung stelle eine unzulässige Benachteiligung oder gar Diskriminierung dar. Das machte das Bundesarbeitsgericht deutlich. (Az.: 8 AZR 287/08)

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Winterharte Kräuter: Welche Frost überstehen und wie du sie richtig pflegst
wallpaper-1019588
Winterferien Bayern 2025 – Die schönsten Reiseziele für Euch aus München
wallpaper-1019588
Algarve News vom 29. Dezember 2025 bis 04. Januar 2026
wallpaper-1019588
[Manga] Charon 78 [1]