Keine Auskunft – keine Benachteiligung

Ein Bewerber hat gegen das Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, keinen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, ob ein Mitbewerber für die infrage kommende Position eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Eine Verweigerung derartiger Auskünfte genügt nicht, um die Vermutung zu stützen, die Ablehnung stelle eine unzulässige Benachteiligung oder gar Diskriminierung dar. Das machte das Bundesarbeitsgericht deutlich. (Az.: 8 AZR 287/08)

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Berserk [Master Edition 4]
wallpaper-1019588
Welcher Zeckenschutz für Hunde passt wirklich zu deinem Alltag?
wallpaper-1019588
Smartphone Strahlung Fakten: Was du wirklich wissen musst!
wallpaper-1019588
Brauchwasser-Wärmepumpe & Photovoltaik: Der Gamechanger für den Heizungskeller