Keine Angst vor Verstaatlichung

In der aktuellen Ausgabe des Cicero schreibt Nils aus dem Moore einen Artikel über die Vorzüge der Privatisierung kommunaler bzw. staatlicher Unternehmen.

Ausgehend vom aktuellen Phänomen der Rekommunalisierung (Rückkauf von zuvor privatisierten Unternehmen durch die Kommunen) zeigt er beispielhaft auf, welche Effekte eine Verstaatlichungspolitik Mitte des 19. Jahrhunderts im Falle der Eisenbahn hatte. Wie üblich bei aus dem Moores Beiträgen, gelang ihm eine klar strukturierte und sehr fundierte Argumentation. So zitiert er aus einer gemeinsamen Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Münchener Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), die nachgewiesen haben, dass die Privatisierung von Krankenhäusern zwischen 1996 und 2007 viele positive Effekte hatte und die befürchteten Qualitätseinbußen in der Krankenversorgung ausblieben.

Dennoch betreibt der Volkswirt in Ciceros Diensten keine Schwarz-Weiß-Malerei, sondern geht im Falle des Strommarktes darauf ein, dass dessen Liberalisierung nicht zu mehr Wettbewerb geführt hat, sondern immer noch eine marktbeherrschende Stellung der „großen Vier“ RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall zu konstatieren sei. Die Folge davon ist, dass die Preisbildung nicht den Gesetzmäßigkeiten des Marktes folgen, sondern monopolistischer bzw. – um genauer zu sein – oligopolistischer Mechanismen. Das Resultat sind zu hohe Preise, denn es werden zusätzlich zum Wettbewerbspreis noch Monopolrenten fällig, die einzig und allein durch die unvollkommene Marktstruktur generiert werden.

Aus dem Moore schreibt dazu: „Für den Bürger macht es freilich keinen Unterschied, ob er von einem privaten oder einem staatlichen Unternehmen über Gebühr zur Kasse gebeten wird.“

Hier muß ich ihm jedoch widersprechen. Es macht sehr wohl einen Unterschied, an wen die zu hohen Preise gezahlt werden. Im Falle von privaten Unternehmen, gehen die Monopolrenten an die Eigentümer – also die Aktionäre – die sich über die (zu hohen) Dividenden freuen. Im Falle von staatlichen Unternehmen, gehen die Monopolrenten zwar auch an den Eigentümer. Da der Eigentümer aber der Staat ist, gehört das Unternehmen letzten Endes den Bürgern. Geht man davon aus, dass der Staat bzw. die Kommune ein konstantes Budget hat (was eine legitime Annahme ist, wenn man als Zeitraum ein Jahr festlegt), ist der Beitrag des öffentlichen Unternehmens, das zu hohe Preise verlangt, an diesem Budget „zu hoch“. Als Folge davon könnten z.B. Verwaltungsgebühren gesenkt werden. Also profitieren die Bürger bei der staatlichen Lösung von den zu hohen Preisen. Da sie vorher jedoch zu viel bezahlt haben, nivelliert sich der Effekt letzten Endes. Dieser ausgleichende Effekt bleibt bei der privaten Lösung aus.

Es ist somit erforderlich, dass der Wettbewerb funktioniert. Sollte dies auch durch staatliche Regulierung nicht möglich sein, ist meiner Meinung nach die staatliche Lösung der privaten vorzuziehen.



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