Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Personenkontrollen durch die Polizei aufgrund der Hautfarbe nicht zulässig sind: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Wenigstens ist jetzt klargestellt, dass Ethnic/Racial Profiling nicht erlaubt ist. Die Polizei wird diese schändliche Praxis wahrscheinlich trotzdem fortsetzen. Aber wie konnte es überhaupt zu dem rassistischen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kommen: Kennen die das Grundgesetz nicht?