Kassiert: Rassistisches Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Personenkontrollen durch die Polizei aufgrund der Hautfarbe nicht zulässig sind: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Wenigstens ist jetzt klargestellt, dass Ethnic/Racial Profiling nicht erlaubt ist. Die Polizei wird diese schändliche Praxis wahrscheinlich trotzdem fortsetzen. Aber wie konnte es überhaupt zu dem rassistischen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kommen: Kennen die das Grundgesetz nicht?


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Comic] Batman (4. Serie) [2]
wallpaper-1019588
Die besten Okonomiyaki selber machen: Grundrezept für japanische Kohlpfannkuchen nach Osaka-Style
wallpaper-1019588
Nürnberger Christkindlesmarkt besucht – Lohnt sich der Weihnachtsmarkt?
wallpaper-1019588
Medienkompetenz bei Kindern wird immer wichtiger