Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sollen im Unternehmen eine neue Aufgabe übernehmen und fragen sich, ob Sie vorher von Ihrem Arbeitgeber eine Weiterbildung verlangen können.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet Ihnen eine Weiterbildung zu finanzieren oder bezahlt freizustellen, wenn es im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorher so festgehalten wurde. Auch wenn die Weiterbildung für die neue Aufgabe sinnvoll ist, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, mit welchem der Arbeitgeber dem Wunsch nach Weiterbildung nachgeben muss.
Wenn der Arbeitgeber keine Weiterbildungskosten übernimmt, stehen natürlich die regulären Fördermaßnahmen wie Meister-Bafög oder auch Weiterbildungsstipendien zur Verfügung.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen des Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit eine Förderung zu erhalten. Weitere Informationen hierzu lesen Sie direkt auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit – hier…
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