Sushistrahlung - Wikipedia
Die EU hat als erste Reaktion auf Fukushima die Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel um mehr als das doppelte auf bis zu 1250 Becquerel pro Kilogramm (Bq/Kg)erhöht. Nach intensiven Protesten senkte sie die Werte dann wieder auf bis zu 600 Bq/Kg. Wie die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) anhand ihrer Berechnungsgrundlagen festgestellt hat, nimmt die EU dadurch dennoch alleine in Deutschland eine Zunahme von mindestens 150 000 Todesfällen durch Krebs billigend in Kauf.Für die Kategorie ‘Nahrungsmittel ohne Bedeutung’ (z.B. Fischöl) waren die Grenzwerte sogar auf bis zu 12 500 Becquerel pro Kilogramm erhöht worden. Hintergrund ist eine ‘Schubladenverordnung’ für nukleare Notfälle, in der abgewogen wird, welcher Grenzwertbelastung man die Bevölkerung während eines solchen Notfalls aussetzen kann, ohne eine massive Nahrungsverknappung zu riskieren. Auf gut Deutsch: Was ist besser? Jetzt verhungern oder in 15 Jahren an Krebs sterben?
Da der maximale Grenzwert in Japan bei nur 500 Bq/Kg liegt, darf belastete Ware, die in Japan nicht mehr gehandelt wird, dennoch bei uns auf den Tisch. Da dies Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner in Erklärungsnot bringt, schweigt sie sich hierzu aus. Tatsächlich steht dahinter nichts anderes, als pragmatisches Risikomanagement. Es werden Verlusste gegeneinander abgewogen. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Lebensmittellobby, die im Falle strengerer Grenzwerte Milliardenverlusste zu befürchten hätte, auf der anderen Seite finden sich 150 000 Krebspatienten, die ein paar Jahre Umsatzsteigerungen bei Pharmaindustrie und medizinischem Apparatschik versprechen, um dann sozialverträglich frühabzuleben.
Modernes Risikomanagement
Um ein Risiko zu managen, muss man es steuern. Hierfür bieten sich fünf grundsätzliche Strategien an.
Risikovermeidung
- Eine vollständige Vermeidung von Risiken ist nicht Ziel des Risikomanagements und kann nur erreicht werden, indem man die risikobehaftete Aktivität unterlässt. Sinnvoll ist dies nur bei bestandsgefährdenden Risiken.
Risikoverminderung
- Die Verminderung von Risiken setzt darauf, Risikopotenziale nicht – wie bei der Risikovermeidung – auszuschließen, sondern auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Risikobegrenzung
- Die Risikobegrenzung gliedert sich auf in zwei Teilbereiche, der Risikostreuung (auch Risikodiversifikation) und der Risikolimitierung. Die Risikostreuung fußt auf der Portfolio-Theorie, die besagt, dass die Kombination nicht vollständig miteinander korrelierender Anlagealternativen in einem Portfolio einen Diversifikationseffekt bewirkt, der in der Summe das Gesamtrisiko verringert oder sogar neutralisiert. Bei der Risikolimitierung setzt das Management Limite (also definierte Obergrenzen) für das Eingehen von Risiken.
Risikoüberwälzung
- Bei der Risikoüberwälzung wird das Risiko durch faktische oder vertragliche, teilweise oder völlige Überwälzung an Dritte übertragen. Die Übertragung steht in Verbindung mit einem zusätzlichen Geschäft, das das Risiko vollständig oder zu wesentlichen Teilen an Dritte weitergibt. Das Risiko wird hierbei nicht beseitigt, sondern wechselt den Risikoträger. Unterschieden werden kann zwischen der Überwälzung auf Versicherungsunternehmen und auf Vertragspartner.
Risikoakzeptanz
- Die Verminderung, Begrenzung und Überwälzung von Risiken kann die Risiken nicht vollständig ausschließen. Das verbleibende Restrisiko muss das Unternehmen akzeptieren und selbst tragen. Dies bedingt das Vorhandensein eines entsprechenden Risikodeckungspotenzials, da ein ggf. eintretender Schaden aus eigener Kraft gedeckt werden muss. Die Akzeptanz von Risiken sollte dann gewählt werden, wenn die vorstehend beschriebenen Wege in keiner positiven Aufwand-Nutzen-Relation stehen würden. Quelle: Wikipedia
Auf diesem Weg wird über unser Schicksal und das unserer Kinder und Enkel entschieden. Obwohl die Grenzwerte zwischenzeitlich wieder auf 200 bis 600 Bq/Kg abgesenkt wurden, sind sie dennoch unvereinbar mit unseren geltenden Rechtsmaßstäben. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz und sein Physikerkollege Thomas Dersee haben die Grenzwerte in einem komplizierten Verfahren auf die zugemutete effektive Jahresdosis für Erwachsene, Kinder und Jugendliche umgerechnet, mit einem erschreckenden Ergebnis. Während die Deutsche Strahlenschutzverordnung die Jahresdosis selbst für Arbeiter in AKWs auf maximal 1 Millisievert pro Jahr (Ms/J) festlegt, sind Erwachsene bei den derzeitigen Grenzwerten einer Jahresdosis von 33 Ms/J ausgesetzt. Kinder und Jugendliche, die empfindlicher auf Radioaktivität reagieren, sogar einer Jahrsdosis von 68 Ms/J. Selbst in den durch Tschernobyl verseuchten Staaten Weißrussland und Ukraine gelten strengere Höchstgrenzen als bei uns, ebenso wie in Japan. Anstatt ihre verseuchten Lebensmittel wegzuwerfen, können sie diese daher bei uns verkaufen. Dabei gibt es genügend unbelastete Nahrungsmittel, um auf derartige Exporte verzichten zu können. Es hat den Anschein, als würde Europa von wem auch immer regiert, nur nicht durch die EU selbst.
Warum Kinder schneller sterben
Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße von radioaktiver Strahlung betroffen, da ihre Zellen sich öfter teilen als bei Erwachsenen. Um dies zu verstehen, ist ein kleiner Ausflug in die Lehre der Zellbiologie, die Zytologie, notwendig. Unsere DNA besteht aus zwei RNA- Strängen, die in Form einer Doppelspirale (Doppelhelix) angeordnet sind. Daher kann ein umherschießender radioaktiver Partikel, der die DNA durchschlägt, entweder nur einen RNA- Strang durchtrennen, man spricht von einem Einzelstrangbruch, oder er durchtrennt gleich beide RNA- Stränge. Das Ergebnis ist dann ein Doppelstrangbruch. Bei einer natürlichen Zellteilung trennen sich die beiden RNA- Stränge aus ihrer Spiralform und streben auseinander. Zwischen ihnen teilt die Zelle sich, so dass in jeder neuen Zelle ein RNA- Strang verbleibt. Anhand des Bauplans des verbliebenen RNA- Stranges verdoppelt die Zelle diesen, so dass daraus wieder eine DNA entsteht. Somit stehen jetzt statt zwei sogar vier RNA- Einzelstränge als Ziel für die Partikelstrahlung zur Verfügung. Rechnerisch hat sich damit das Risiko, einen Strangbruch zu erleiden, verdoppelt.
Darauf, dass die Strahlen-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel in der EU und in Japan keinen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten, haben jetzt in einem Report die Organisationen „foodwatch“ und „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung“ IPPN hingewiesen. Ihrem Bericht „Kalkulierter Strahlentod“ zufolge „gibt es keine sicheren Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln,“ und weiter: „Jede noch so geringe radioaktive Strahlung bedeutet ein gesundheitliches Risiko, weil sie ausreicht, schwere Erkrankungen wie Krebs auszulösen. Damit ist jede Grenzwertfestsetzung eine Entscheidung über die Zahl von Todesfällen, die toleriert wird.“