Jürgen Kyas und die Garantie

In einem Artikel in der Zeitschrift „Boxen Heute“ mit dem Titel „Das Ausbluten hat ein Ende“ stellt Jürgen Kyas eine mir unverständliche These auf. Der Präsidenten des DBV, Deutscher Boxsportverband e.V., behauptet: „Wir garantieren den Sportlern eine Karriere im Sport und sichern auch das Leben nach der aktiven Karriere.“ Nun versteht man im Allgemeinen unter einer Garantie „das Einstehen für Eintreten oder Ausbleiben eines künftigen Umstands“. Im bürgerlichen Recht versteht man darunter einen „Garantievertrag (Garantieversprechen, Gewährvertrag), die vertragliche Übernahme der Gefahr (des Risikos), das einem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst.“ Weiter: „Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften einer Sache durch deren Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Hersteller; dieser haftet für ihr Vorhandensein.“ Also etwas, was so gut wie jeder aus seinem alltäglichen Geschäftsleben kennt.
Nun schließt aber Herr Kyas in seiner „Schiedsvereinbarung auf vertraglicher Basis“ für die Kaderboxer Garantien doch explizit aus. Wir erinnern uns an die wiederkehrende Formel, die alle Zusagen des Vertrages mit der Einschränkung versieht: „im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten“, nämlich der des DBV.
Ich habe aber noch ein anderes Problem mit der Äußerung von Kyas, für den, laut einer Pressemeldung seines Vereins/Verbandes, die Delegierten des 51. DBV Kongresses in Worms eine Ehrenerklärung abgegeben haben und den ich, weil ihm dies so überaus wichtig ist, nun Ehrenerklärungs-Kyas nenne. Mein Problem also ist, was Kyas denn nun eigentlich zu garantieren meint, wenn er sagt: „Wir garantieren den Sportlern eine Karriere im Sport und sichern auch das Leben nach der aktiven Karriere“?
- Eine sportliche Karriere? Kein Verband kann einem Sportler eine sportliche Karriere garantieren. Eine Verletzung reicht schon, um eine Karriere zu beenden.
- Eine Absicherung des Lebens nach der aktiven Laufbahn? Der DBV hat doch gar kein eigenes Kapital, mit dem er irgendwas garantieren könnte, sondern nur ein Vorschlagsrecht bei Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr.
Aber es kann ja natürlich immer noch sein, dass Ehrenerklärungs-Kyas ein großes Unternehmen oder ein großes Privatvermögen besitzt, mit dem er das spätere Leben der Boxer absichern kann. Aber warum sagt er das dann nicht?
© Uwe Betker



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