Jürgen Fritz: Wird Facebook sich bald schon vor einem deutschen Gericht verantworten müssen?

Jürgen Fritz: Wird Facebook sich bald schon vor einem deutschen Gericht verantworten müssen?

Immer wieder löscht Facebook Beiträge seiner Nutzer und sperrt diese mehr oder weniger willkürlich nach eigenem Gutdünken, ohne sich an den geschlossenen Nutzungsvertrag zu halten. Damit könnte eventuell bald schon Schluss sein. Jürgen Fritz und Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl streben eine Musterklage gegen den Internet-Giganten an, welche sehr weitreichende Folgen nach sich ziehen könnte.

David gegen Goliath

Fünfmal hat Facebook mich in den letzten Monaten m.E. vertrags- und rechtswidrig gesperrt und etliche meiner Postings einfach gelöscht, meinen Account einmal sogar völlig gelöscht, dann aber nach meiner Intervention wiederhergestellt. Ich habe darüber mehrfach berichtet. Und ich bin kein Einzelfall, sondern einer von hunderten, tausenden, zigtausenden, wenn nicht von noch viel mehr. Auch darüber habe ich hier auf diesem Blog schon geschrieben.

Hanno Vollenweider hat recherchiert, was hinter den Kulissen in den Löschzentren abläuft. Einige haben schon einen Rechtsbeistand eingeschaltet und Facebook dazu bekommen, rechtswidrige Sperrungen zurückzunehmen, doch mir ist kein Fall bekannt, dass jemand eine Musterklage gegen den US-Konzern in Deutschland geführt und gewonnen hätte, so dass die Rechtswidrigkeit des Agierens von Facebook von einem deutschen Gericht konstatiert worden wäre. Höchste Zeit, just dies zu bewirken.

Nach meiner vierten und vorletzten Sperre habe ich mich daher entschieden, gegen Facebook zu klagen und werde versuchen, eine Musterklage gegen den Hundert-Milliarden-Giganten zu führen. Dies gleicht natürlich einem Kampf David gegen Goliath, aber dies muss ja bekanntlich nicht immer zugunsten von Goliath ausgehen.

Die Steinschleuder

Nun habe ich schon viele Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgefochten, auch ganz alleine, ohne jeden Rechtsbeistand und ohne jeden Berater gegen einen Fachanwalt und ein anderes Mal einen mehrjährigen Prozess gegen einen Milliarden schweren deutschen Konzern, damals sogar ein DAX-Unternehmen sowie etliche andere, und ich habe noch niemals einen Rechtsstreit vor Gericht verloren. Da ich über vier Jahre im Polizeidienst aktiv war und sogar überlegte, Dozent für Straf- oder Staats- und Verfassungsrecht an der Landespolizeischule zu werden (mich dann aber für einen anderen Studiengang entschied), verfüge ich über ganz ordentliche juristische Grundkenntnisse. Ich weiß also, wovon und worüber ich schreibe.

Dies würde hier im Falle von Facebook aber natürlich nicht reichen. Ohne hochqualifizierten Rechtsanwalt, der sich speziell im Medienrecht exzellent auskennt, geht es hier unmöglich. Also war die erste Aufgabe, hier einen solchen zu finden, der a) fachlich hochkompetent, zugleich aber b) seinem Mandanten gegenüber auch wirklich fair ist. Just so einen zu finden, ist nicht gerade leicht, aber ich glaube, es ist mir gelungen: Dr. Christian Stahl in Regensburg. Dazu später mehr. Doch zunächst zur Rechtslage, die Dr. Stahl wie folgt erläutert:

„Facebook-Sperre - Das Problem

FB sperrt in letzter Zeit vermehrt Nutzer oder einzelne Beiträge mit der Behauptung, dass diese gegen die „Community Standards" (Gemeinschaftsstandards) von Facebook verstoßen würden. Neben klar rechtswidrigen Inhalten sind davon vermehrt auch rechtmäßige Nutzer betroffen, die lediglich zulässige Meinungen äußern. Hintergrund ist der verstärkte (rechtswidrige) Kampf gegen die Meinungsfreiheit. Dieser wird sowohl von der Bundesregierung (Justizminister Maas) als auch bestimmten klar dem linksradikalen Spektrum zuzuordnen Organisationen wie etwa der Amadeu-Antonio-Stiftung und ihrer Vorsitzenden Anetta Kahane geführt und als Kampf gegen „Hate-Speech" verharmlost.

Ziel dieses Vorgehens ist, auch verfassungsrechtlich und nach der Menschenrechtskonvention erlaubte Meinungsäußerungen mit dem Stigma einer angeblichen Diffamierung Dritter zu versehen und so einen Vorwand zu finden, unbequeme Meinungsäußerungen aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen. Dies zeigt sich z.B. an islamkritischen Äußerungen, die von den selbsternannten Zensoren regelmäßig als „rassistisch" diffamiert werden. Gleichzeitig werden offen rassistische, antisemitische oder volksverhetzende Beiträge linksradikaler oder islamischer Nutzer von Facebook regelmäßig nicht gelöscht.

Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen aber nicht dort, wo andere Menschen sich an dieser Meinung stören - das Äußern unbequemer Ansichten ist gerade Inhalt der Meinungsfreiheit. In Zeiten sozialer Medien muss dieses grundlegende Menschenrecht gerade auch auf Plattformen wie Facebook, Twitter und Co. verteidigt werden.

Rechtliche Möglichkeiten

Nutzer können sich grundsätzlich auf zwei Wegen wehren:

  1. Zum einen verstößt Facebook gegen den Nutzungsvertrag, wenn es Beiträge der Nutzer nach Belieben löscht, auch wenn diese nicht gegen einen eng auszulegenden eigenen Standard verstoßen. Auch wenn Facebook als Privatunternehmen grundsätzlich nicht an Grundrechte gebunden ist, müssen nach st. Rspr. Grundrechte zumindest bei zivilrechtlicher Auslegung von Vertragsklauseln Anwendung finden. Zudem verfügt Facebook (zusammen mit Twitter) über ein Oligopol im Bereich der Meinungsäußerung von Privatpersonen, so dass es auch aus kartellrechtlichen Gründen verboten ist, Nutzer beliebig zu sperren.
  2. Zum anderen sind viele Maßnahmen letztlich nichts anderes als staatlich angeordnete Zensur. Gerade der Bundesjustizminister hat in zahlreichen Verlautbarungen deutlich gemacht, dass er als staatliche Instanz von Facebook verlangt, missliebige Beiträge zu löschen. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der (zur Neutralität verpflichtete und an Grundrechte gebundene) Staat seinen eigenen Regeln nicht entkommen kann, indem er Aufgaben privatisiert (keine „Flucht ins Privatrecht"). Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz" ist ein solcher Versuch, staatliche Zensur durch Verlagerung auf Private zu verschleiern. Damit stellt sich jede unberechtigte Zensurmaßnahme als staatlicher Eingriff dar, gegen den vor den Verwaltungsgerichten vorgegangen werden kann."

Soweit Dr. Stahl.

Stand der Dinge

Ich habe bereits nach meiner vierten Sperrung Herr Dr. Stahl im August beauftragt zu prüfen, ob ich gegen Facebook klagen kann respektive ob hier gute Erfolgsaussichten bestehen, denn nur dann hat es ja einen Sinn.

Dr. Stahl schätzt die Erfolgsaussichten recht gut ein, da in meinem Fall ganz offensichtlich überhaupt kein Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards" von Facebook vorliegt und schon gar kein Rechtsverstoß.

Er beantragte dann eine Deckungszusage bei meiner Rechtsschutzversicherung. Ich empfehle allen, denen von Facebook oder anderen elektronischen Plattformen ähnliches widerfährt, unbedingt eine solche abzuschließen (Privat-Rechtsschutz reicht. Diese gibt es sogar mit niedrigem Selbstbehalt schon für ca. 100 EUR p.a. Dabei bitte auf die Wartezeit achten. Fast alle gewähren erst drei Monate nach Versicherungsbeginn einen Versicherungsschutz.)

Mein Rechtsschutzversicherer kam zu einer ähnlichen positiven Einschätzung, was die Erfolgsaussichten anbelangt, und erteilte eine Deckungszusage.

Herr Dr. Stahl hat dann eine 13-seitige Klageschrift aufgesetzt und beim Landgericht Hamburg eingereicht. Facebook, das seinen Firmensitz in Europa in Irland hat, wird bestrebt sein, das Verfahren in Irland und nicht in Deutschland nach deutschem Recht zu führen. Wir dagegen werden bestrebt sein, Facebook vor ein deutsches Gericht zu bekommen. Hier dürfte ein wesentlicher Schlüssel für das Ganze liegen. Wir könnten natürlich auch in Irland klagen, aber der Aufwand wäre unvergleichlich höher und hätte ein abschreckende Wirkung.

Worauf klagen wir?

Die umfangreiche Klageschrift enthält mehrere Punkte, die wir einklagen werden:

  • die Feststellung der Rechtswidrigkeit meiner vierten Sperrung über 30 Tage (meine anschließende fünfte Sperrung werden wir im Rahmen einer Klageerweiterung mit aufnehmen, evtl. auch noch die ersten drei kürzeren Sperrungen über ein, drei und sieben Tage);
  • die Wiederfreischaltung der gelöschten Beiträge, insbesondere die Verlinkung zu meinen Artikeln Weshalb sind gerade Muslime immer wieder zu solch unfassbar grausamen Taten fähig? und Warum ich den Islam ablehne); ansonsten ein Ordnungsgeld von je bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen;
  • Verurteilung von Facebook, Auskunft zu erteilen, a) ob die Sperre durch eigene
  • Mitarbeiter oder ein beauftragtes Unternehmen erfolgte, und b) in letzterem Fall, durch welches; ansonsten ein Ordnungsgeld von je bis zu 250.000 EUR, ersatzweise
  • Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen;
  • Verurteilung zur Auskunfterteilung, ob Facebook Weisungen, Hinweise,
  • Ratschläge oder sonst irgendwelche Vorschläge von der Bundesregierung oder nachgeordneten Dienststellen hinsichtlich der Löschung von Beiträgen und/oder der Sperrung von Nutzern erhalten hat, und ggf. welche;
  • Verurteilung an mich Schadensersatz zu zahlen in Höhe von 50 EUR für jeden Tag der rechtswidrigen Sperrung.

Jede weitere unberechtige Sperrung wird im Rahmen von weiteren Klageerweiterungen in das Verfahren mit aufgenommen und wird den Streitwert immer weiter erhöhen.

Wie geht es weiter?

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich berichten, insbesondere über die erste wichtige Entscheidung, ob das Landgericht Hamburg die Klage annimmt, sich mithin für sachlich (Akzeptierung des Streitwertes) und vor allem örtlich (ganz wichtig!) zuständig erklärt, die Klage also nicht nach Irland verweist, sondern in Deutschland annimmt und Facebook zwingt, sich hier bei uns vor einem deutschen Gericht zu stellen.

Wer ebenfalls ins Auge fassen möchte, gegen Facebook oder auch Twitter bzw. andere elektronische Kommunikationsplattformen wegen rechtswidriger Sperrungen oder Löschungen rechtlich vorzugehen, der kann sich hier an Dr. Christian Stahl wenden, der eine erste Prüfung vornimmt. Ich habe schon sehr viele Juristen und Rechtsanwälte kennengelernt - alle meine bisherigen Anwälte waren nicht wirklich gut, teilweise haben ich selbst den Großteil der Arbeit gemacht, das ist dieses Mal genau umgekehrt - und könnte mir in Bezug auf Fachkompetenz, Seriosität und Fairness keinen besseren an meiner Seite vorstellen. Insbesondere seine zehnseitige Begründung der fünf oben genannten Klagepunkte, die ich hier natürlich nicht wiedergeben kann, ist vom Allerfeinsten. Auch merkt man bei ihm, dass es ihm nicht primär oder ausschließlich darum geht, selbst finanziell einen guten Schnitt zu machen (bei nicht wenigen Anwälten ein häufig anzutreffendes Phänomen).
Mögliche Auswirkungen, wenn meine Musterklage Erfolg hat

Sollte meine Musterklage gegen Facebook erfolgreich verlaufen, so dürfte sich das rasend schnell nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus verbreiten und könnte einen wahren Dominoeffekt auslösen. Wenn nur jeder 10.000ste Facebook-User klagt, so sprechen wir bei über zwei Milliarden Usern bereits von über 200.000 Klagen. Alleine der Schaden, der durch die Anwalts- und Gerichtskosten für Facebook entstehen könnte, beliefe sich auf astronomische Höhen, die auch ein Hundert-Milliarden-Dollar-Konzern nicht ohne weiteres wegstecken können wird.

Der Kampf David gegen Goliath hat also begonnen. Und auch wenn insbesondere die finanzielle Überlegenheit des Goliaths hier noch tausendmal größer ist als im Bild oben dargesellt, all die vielen kleinen Davide sind nicht völlig wehrlos.


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