Junckers EU-Armee soll die Zuständigkeit des Bundestages aushebeln

An und für sich war zu erwarten, dass die Alt-Parteien, die seit geraumer Zeit die Zuständigkeit des Bundestages für den Einsatz der Bundeswehr aushebeln wollen, jetzt den Vorschlag von Jean Claude Juncker euphorisch beantworten.

Dabei soll in Vergessenheit geraten, dass die deutsche “Verteidigungsarmee”, nach den Erfahrungen aus den beiden Weltkriegen, als “Ewigkeitsvorschrift” im Grundgesetz Eingang gefunden hatte.

Unverrückbare Tatsache ist, dass die “Ewigkeitsvorschrift” des Einsatzes der Bundeswehr, nämlich die Legitimierung durch den Bundestag, selbst durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag nicht beseitigt werden kann!

Nur eine erste Verfassung, die das Grundgesetz als ursprüngliche “Verwaltungsvorschrift besetzter Gebiete” ablösen würde, könnte etwas anderes regeln, sofern der Souverän, nämlich das Volk, dieser Verfassung zustimmen würde!

Dass die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe vor wenigen Monaten eingesetzt hatte, die nach Möglichkeiten zur Aushebelung des Grundgesetzes forscht, hat in den “Mainstreammedien” kaum Beachtung gefunden, damit die Bürger nicht unnötig aufgeschreckt werden.

Wie bei der “Vorratsdatenspeicherung” geht es darum, das Grundgesetz zu missachten oder bis zur Unkenntlichkeit zu verbiegen. Und ob sich das BVerfG der permanenten Rechtsbeugung durch die Bundesregierung (Stichworte: Missachtung Lissabon-Vertrag, unbeteiligte Bürger müssen für die kriminellen Untreuehandlungen der Banken bzw. ihrer Vertreter aufkommen, …) weiterhin widersetzt, ist eher unwahrscheinlich, weil es inzwischen gelungen ist, nahestehende Bundesrichter zu etablieren.

Dass Jean Claude Juncker bezogen auf die “Glaubwürdigkeit der zu verteidigenden Menschenrechte usw.” möglicherweise auch meinte, dass die USA aufgrund einiger selbst zu verantwortenden Völkerrechtsbrüche weniger glaubhaft sind, als die EU, also das “Alte Europa”, könnte pikanterweise zwischen den Zeilen stehen.

Möglicherweise haben die Mainstreammedien deshalb sogleich die Äußerungen Junckers als “verbalen Angriff” auf Russland interpretiert, um nicht andere Interpretationsmöglichkeiten aufkommen zu lassen.

So sind sie eben, die US-gesteuerten Mainstreammedien in Deutschland.

Aber auch die EU ist bezogen auf die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechtes wenig glaubhaft. Zu erinnern ist an die Komplizenschaft bei von vornherein erkennbaren klar völkerrechtswidrigen US-Waffengängen gegen den Irak und andere Staaten. Zu erinnern ist auch an ausbleibende Kritik, gerichtet gegen Israel. Die völkerrechtswidrigen Annexionen von Gebieten in Palästina, die den Palästinensern zugesprochen wurden, sind unübersehbar, auch das  Schweigen der EU dazu, von gebotenen Konsequenzen daraus ganz zu schweigen. Noch schlimmer ist die “Staatsräson” gegenüber den fortgesetzt ausgeübten israelischen Verbrechen in Palästina, die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet wurde. Wer vor diesem Hintergrund von der Annexion der KRIM spricht, obwohl sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für Russland entschieden hatte, hat an und für sich jede Glaubwürdigkeit verloren.

Wie zu erwarten war, hat Großbritannien bereits die Teilnahme an der EU-Armee zurückgewiesen, während in Deutschland Euphorie und Jubel die Schlagzeilen füllen.

Den Parteiführungen der Alt-Parteien ist der im Grundgesetz zementierte (siehe oben) Parlamentsvorbehalt lästig, so wie auch die nationalstaatlich konstituierte Demokratie der Bürger als überholt angesehen wird. Angestrebt wird die Verfestigung der EU-Feudalherrschaft, bestehend aus EU-RAT, Kommissaren und einflussreichen Vertretern der KONZERNE. Die Demokratie, die auf den Souverän abstellt, nämlich die Bürger in ihrer Gesamtheit, hat nach dem Willen der abgehobenen Eliten ausgedient.

Wer die Demokratie erhalten will, der muss den Alt-Parteien eine Absage erteilen und neuen Parteien eine Chance geben, ansonsten droht die EU-Diktatur.

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