Der YouTuber JuliensBlog wurde nun vom Amtsgericht Tecklenburg zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Geldstrafe von 15.000,00€ verurteilt.
Der Grund dafür? JuliensBlog habe in einem seiner letztjährigen Videos über die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) gesagt: „Vergasen sollte man die Mistviecher.“ Wer JuliensBlog kennt, oder ihn sogar auf YouTube abonniert hat, wird bestimmt behaupten, dass das eine typische Phrase von Julien sei und dass solche extrem zynischen Bemerkungen gerade den Reiz seines Kanals ausmachen.
Das Amtsgericht Tecklenburg war jedoch anderer Meinung, da sie Julien nun auf Grundlage von §130 Absatz 3 StGb zu ebenjener Freiheitsstrafe von 8 Monaten, zu drei Jahren auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt haben.
§ 130 Absatz 3 StGB
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
Da uns eure Meinung zu diesem Urteil interessiert, welches letztendlich eine Botschaft an alle YouTuber ist, würden wir uns über Kommentare hierzu in der Kommentarsektion weiter unten auf der Seite freuen.
Quellen: wn.de , playnation.de
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