“Ja zum Grundgesetz heißt Nein zum ESM”: Demonstration am 8. Juni in Berlin, Platz der Republik

erschienen bei RADIO-UTOPIE – Danke an Steffen

“Ja zum Grundgesetz heißt Nein zum ESM”: Demonstration am 8. Juni in Berlin, Platz der Republik

Unter dem Motto “Ja zum Grundgesetz heißt Nein zum ESM. Ja zu Republik und souveränen Staaten in Europa. Nein zur Finanzdiktatur.” veranstalten Freunde des Grundgesetzes am 8. Juni eine Demonstration auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude.

Der Demonstrationsaufruf im Wortlaut:

“Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch”

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Lissabon-Vertrag will das Parlament von Deutschland brechen. Und zwar bewusst und vorsätzlich. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich. Und diesen gedenken wir aufzuhalten.

Die Parteien CDU, CSU und FDP haben mit Zustimmung der Parteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, drei Gesetze in den Bundestag eingebracht, welche demnächst beraten werden sollen:

- den “Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus”. Dieser bestätigt im Wesentlichen die bereits erfolgte Unterschrift von Kanzlerin Angela Merkel unter den ESM-Vertrag.

- den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes”. Dieser enthält u.a. in § 4b “Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger” in Absatz 1 Satz 9 die äußerst bemerkenswerte Option der “Änderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein ausländischer Gerichtsstand vereinbart wurde.”

- den “Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus”, das ESM-Finanzierungsgesetz/ ESMFinG.

Diese drei Gesetze dienen der Installation einer bislang noch nie dagewesenen völkerrechtlichen Staatsfinanzkontrollorganisation, dem “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM. Diese geplante Organisation und ihr von der Regierung Deutschlands bereits unterzeichneter Vertrag verstoßen unleugbar gegen das Grundgesetz. Beispiele:

- das Übermaß an Bankenrettung verstößt gegen Artikel 14 und Artikel 3 Grundgesetz. Hierbei muss die bereits durch die reinstallierte Soffin-Behörde für Banken und Finanzkonzerne übernommenen Staatsgarantien in Höhe von rund einer halben Billion Euro berücksichtigt werden.

- einmal an den ESM überwiesenes Geld ist unantastbar und kann nicht wieder eingefordert werden. Alle Funktionäre des ESM sind unantastbar bzw. rechtlich immun. Der ESM kann eigene Steuern erheben. All dies verstößt gegen gleich mehrere elementare Verfassungsgrundlagen und würde die Gewaltenteilung in Deutschland außer Kraft setzen.

- der Gouverneursrat des ESM kann alle Kompetenzen auf das ESM-Direktorium übertragen. In dieses wiederum können alle Personen entsendet werden, auch Banker. Dies entspricht den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits vorgeschlagenen “Finanzräten” von “Experten” über die europäischen Demokratien. Selbst unter Zustimmung des Bundestages wäre dies ein eklatanter Bruch der demokratischen Legitimationskette und verstößt gegen Artikel 1 und 20 unserer Verfassung.

Der geplante Moloch ESM ist, entgegen der bisherigen allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung, nicht etwa Organ der “Europäischen Union” (EU). Er ist, wie der 1944 gegründete “Internationale Währungsfonds” IWF, eine eigene völkerrechtliche Organisation und steht nicht nur vollständig außerhalb jedes EU-Rechts, sondern widerspricht diesem auch. Zwei Beispiele:

- laut Vertrag “leiht” sich der ESM einzelne EU-Organe für bestimmte Tätigkeiten aus. Das verstößt gegen Artikel 20 AEU-Vertrag (“Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”), da der Euro im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU liegt.

- der ESM verstößt gegen Artikel 329 AEU-Vertrag, da das EU-Parlament am gesamten Installationsprozess nicht beteiligt wurde und auch nicht wird.

Einer der verheerendsten Aspekte dieses weltweit einmaligen Staatsstreichs gegen gleich über ein Dutzend Demokratien aber ist die im ESM-Mechanismus enthaltene Installation des ersten völkerrechtlich verbindlichen Staateninsolvenzverfahren der Geschichte.

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