IV-Revision 6a: In hohem Mass diskriminierend!

Am 1. März kommt das aktuelle Revisionspaket der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) voraussichtlich zur Differenzbereinigung in den Ständerat. Es ist eine der letzten Chancen, um noch Änderungen vorzunehmen. Diese sind aus Sicht der Betroffenen auch bitter, wirklich bitter nötig. So wurde in letzter Minute in die Vorlage eine Schlussbestimmung eingefügt, die potentiell sämtliche psychische Erkrankungen von IV-Leistungen ausschliesst. Erörterungen dazu siehe hier. Ein Referendum zur Revision 6a wird es aus verschiedenen Gründen nicht geben. Trotzdem können wir nicht tatenlos zuschauen, wie die Grundlagen gelegt werden, dass 90’000 Menschen mit psychischen Erkrankungen möglicherweise in die Sozialhilfe abgeschoben werden.

Ich schliesse mich deshalb gerne und ohne Vorbehalte dem Aufruf von Mia von IV Info (Gesellschaft, Behinderung und Invalidenversicherung) – einem äusserst informativen und lebendigen Blog zum Thema – an und empfehle meinen LeserInnen wärmstens, sich an der Aktion zu beteiligen.

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Hilf mit, die diskriminierende Schlussbestimmung aus der IV-Revision 6a zu kippen!

Sehr geehrter Herr Ständerat …
Sehr geehrte Frau Ständerätin …

In der kommenden Frühjahrssession werden Sie gemeinsam mit Ihren RatskollegInnen die Differenzbereinigung der IV-Revision 6a beraten. Ihre Entscheidungen werden nicht nur Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Invalidenversicherung haben, sondern auch die Schicksale von mehreren zehntausend Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beeinflussen. Dies scheint in einem Ratssaal voller gesunder und erfolgreicher Menschen offenbar ab und zu etwas vergessen zu gehen.

Mit grosser Besorgnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass die SGK-S die umstrittene Schlussbestimmung dem Ständerat zur Annahme empfiehlt. Diese Schlussbestimmung bedeutet eine unhaltbare Diskriminierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, da sich die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen lässt.

Auch Herrn Bundesrat Burkhalters mehrfache Beteuerungen während der Nationalratsdebatte zur IV-Revision 6a, dass schwere psychische Krankheiten selbstverständlich von Überprüfungen ausgenommen würden, vermochten nicht zu überzeugen. Es erscheint doch sehr unglaubwürdig, dass eine Bestimmung im Gesetz verankert werden soll, deren Wortlaut angeblich «nicht wörtlich zu nehmen sei».

Dass mit der Schlussbestimmung gezielt die gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, Menschen mit psychischen Erkrankungen generell von Leistungen der Invalidenversicherung auszuschliessen, ist inakzeptabel. Besonders stossend ist, dass offenbar ganz bewusst die Erkrankungen mit dem niedrigsten Sozialprestige, der höchsten Stigmatisierung und dem geringsten zu erwartenden Widerstand für massive Sparmassnahmen ausgewählt wurden.

Dass der gegenüber Menschen mit unsichtbaren Behinderungen seit Jahren polemisch geäusserte generelle Missbrauchsverdacht nun ohne jegliche Grundlage oder Beweise für dessen Wahrheitsgehalt Eingang in die Gesetzgebung finden soll, kann kaum als seriöse Gesetzesarbeit bezeichnet werden. Zudem wurde die Formulierung übereilt, unter Umgehung der Vernehmlassung und ohne vorherige Abklärung der Folgen eingefügt.

Aus diesen Gründen möchte ich Sie freundlich bitten, die vorgesehene Schlussbestimmung abzulehnen.

Mit freundlichen Grüssen

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Ich gebe zu, die Idee ist ein bisschen (ein bisschen sehr) grössenwahnsinnig. Aber was soll’s, wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Egal, ob selbst betroffen, als Angehörige/r, Fachperson im Behindertenwesen, Ärztin, Jurist oder wer sich schlicht mit den Betroffenen solidarisch zeigen möchte – es ist ganz einfach:

  1. Sich eine Ständerätin, einen Ständerat aussuchen, entweder nach Kanton, Partei oder Föteli (SP und Grüne müssen nicht mehr überzeugt werden, CVP ist empfehlenswert, wer die Herausforderung liebt, wählt einen FDP- oder SVP-Vertreter)
  2. Föteli anklicken und dann -> Biographie wählen, E-Mailadresse der Ständerätin oder des Ständerates anklicken
  3. Obenstehenden Text in das Mail kopieren
  4. Als Betreff «Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a» oder «IV-Revision 6a» oder sonst etwas Passendes eintragen
  5. Namen der Ständerätin oder des Ständerates in der Anrede einfügen
  6. Eigenen Namen am Ende der Mail einfügen, nach Belieben noch ergänzen mit «IV-BezügerIn mit einer psychischen Erkrankung», «Mutter eines psychisch kranken Sohnes», «PsychologIn», was auch immer…
  7. Mail bis spätestens dem 27. Februar 2011 abschicken (Die Differenzbereinigung der IV-Revision 6a wird am 1. März 2011 im Ständerat behandelt)

War nicht so schwer – oder? Bitte den Aufruf auch über Facebook, Twitter und Blogs weiterverbreiten. Selbst wenn es nicht klappen sollte, finde ich es wichtig, dass den Damen und Herren in Bern zumindest mal wieder in Erinnerung gerufen wird, dass sie über Menschen und nicht einfach über Zahlen und «Fälle» entscheiden. Und dass wir genau wissen, WAS sie da entscheiden (ob sie es allerdings auch selbst so genau wissen, ist manchmal fraglich).

***

Danke, Mia, für die Initiative – und für den Mut zum Grössenwahn …!


Filed under: Behinderung

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