Am 27. März 2012 erschien in Nics Bloghaus ein kurzer Artikel mit dem Titel „Brautgeschenk und Scharia“. Ich schrieb darauf einen Kommentar mit dem fragenden Unterton, wieweit Kritik am Islam und an Muslimen erlaubt sei, speziell aus einer humanistischen Position heraus. Tags darauf veröffentlichte Nic Frank an gleicher Stelle einen Beitrag „Kritik am Islam, Kritik an Muslimen“, in dem er seine Auffassung von berechtigter und nicht zulässiger Form von Be- und Verurteilung dieser Religion und ihrer Anhänger skizzierte. Die darin beschriebene generelle Auffassung teile ich in vollem Umfang. Ich habe aber wesentliche Ergänzungen und Differenzierungen anzubringen.
ein Kommentar von Uwe Lehnert
Uwe Lehnert
Vorbeugend sei gesagt, dass ich das oft gehörte Argument, dass es „den“ Islam nicht gäbe, nicht akzeptiere. Einerseits wird der Islam in seiner Ganzheit als eine in seinem Wesen friedliche, tolerante, Nächstenliebe praktizierende Religion vorgestellt, andererseits wird jede konkrete Kritik mit dem Argument abgewehrt, dass eine einheitliche Erscheinungsform dieser Religion gar nicht existiere, vielmehr eine Vielzahl von Varianten, die man nicht für „den“ Islam haftbar machen könne. So gesehen gibt es auch nicht „das“ Christentum und doch treffen die wesentlichen Argumente gegen diese Religion auf alle ihre Varianten zu. Auch ist eine besondere Rücksichtnahme in der Kritik gegenüber dem Islam und ihren Anhängern – etwa aus integrationspolitischen Gründen – fehl am Platz. Im Gegenteil: Die oft befremdlich bis anmaßend wirkenden Ansichten, die einzelne muslimische Religionsgemeinschaften gegenüber unserer Gesellschaft äußern – auch ein gelegentlich einreisender, forsch auftretender Premier Erdogan zählt dazu – und deren Weigerung, wesentliche Grundsätze der Verfassung Deutschlands als aufnehmendes Land explizit zu akzeptieren, verlangen eine deutliche Stellungnahme unsererseits. Es ist grundsätzlich die gleiche kritische Einstellung gegenüber dieser Religion erlaubt, die wir uns gegenüber Kirche und Christentum gestatten.
Um zu klären, wann und welche Form der Kritik am Islam und muslimischen Gläubigen erlaubt, ja gefordert und wo Zurückhaltung geboten ist, ist die folgende Unterteilung hilfreich: Islamische Organisationen, der Islam als Religion und der einzelne Gläubige.
Islamische Organisationen
In Deutschland leben mehr als vier Millionen Muslime. Wie viele in Vereinen und Verbänden organisiert sind, kann nur geschätzt werden, einen zentralen Dachverband gibt es nicht. Die Vereine und Verbände organisieren vor allem das religiöse Leben und beschäftigen sich mit Bau und Erhalt von Moscheen. Die vier größten Verbände – mal liberaler, mal weniger weltoffen und unterschiedliche islamische Richtungen vertretend – haben sich zum Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zusammengeschlossen. Der Rat nimmt für sich in Anspruch, den Großteil der sunnitischen und schiitischen Muslime in Deutschland zu vertreten und ein zentraler Ansprechpartner für den Staat zu sein. Der Rat umfasst die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB, staatliche türkische Moscheevereinigung), den Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD), den Verband der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) und den Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (IRD). Der Zentralrat der Muslime vertritt vorwiegend nichttürkische Muslime, derzeitiger Sprecher ist das FDP-Mitglied (z.Z. mit ruhender Mitgliedschaft) Aiman Mazyek. Der Islamrat vertritt auch die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Milli Görüs und wurde von der Islamkonferenz 2010 wegen ungeklärter finanzieller Machenschaften dieses Vereins ausgeschlossen. Keine der existierenden muslimischen Dachorganisationen oder Verbände kann aber für alle Muslime in Deutschland sprechen. Erwähnenswert hier ist noch der Zentralrat der Ex-Muslime, eine Vereinigung mutiger, inzwischen säkular eingestellter Menschen, deren Ziel u.a. das Zurückdrängen des Einflusses des politischen Islam ist.
Nicht zu akzeptieren ist, was bestimmte Gruppen von insbesondere muslimischen Zuwanderern, unterstützt durch einige Politiker, meist mit Migrationshintergrund, sich anmaßen, dass nämlich wesentliche Regeln des Zusammenlebens von ihnen bestimmt werden könnten. Dazu ist festzustellen, dass die Normen und Vorschriften des gesellschaftlichen Miteinanders selbstverständlich das Aufnahmeland definiert. Wobei nicht ausgeschlossen ist, dass im Laufe der Jahre Eigenarten verschiedener Kulturen, auch solcher religiöser Art, sich angleichen und miteinander verschmelzen. Letzteres geschieht dann aber im gegenseitigen Einverständnis.
Islamische Organisationen in Form von Vereinen, Verbänden und Dachorganisationen handeln und wirken wie politische Parteien, haben ihre lobbyistischen Vertreter in den traditionellen politischen Parteien – wie die Kirchen z.B. auch – und sind daher ebenfalls von keinerlei sachlicher Kritik ausgenommen. Sie versuchen, sich dieselben – ungerechtfertigten –Privilegien wie die Amtskirchen zu verschaffen. Sie sind darüber hinaus vor allem hinsichtlich ihres aus der Religion abgeleiteten gesellschaftlichen und politischen Anspruchs gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft zu beurteilen. Hierzu soll weiter unten noch einiges ausgeführt werden.
Dass die Besorgnis mangelnder Integrationsbereitschaft insbesondere von Muslimen nicht unberechtigt ist, zeigt die jüngst veröffentlichte Studie „Lebenswelten junger Muslime“ des Innenministeriums. Danach sind 78% der befragten Muslime zwischen 14 und 32 Jahren zur Integration bereit, 22% betonten jedoch eher die eigene Herkunftskultur. Von den nichtdeutschen Muslimen sind dagegen nur 52% für die Integration in die deutsche Gesellschaft, während 48% eine starke Tendenz zur Separation zeigen. Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass es eine Gruppe junger Muslime gibt, die als „streng Religiöse mit starken Abneigungen gegenüber dem Westen, tendenzieller Gewaltakzeptanz und ohne Integrationstendenz“ zu bezeichnen ist. Zu dieser Gruppe werden 15% der jungen deutschen Muslime, 24% der nichtdeutschen gerechnet. Die Mehrheit ist also integrationsbereit, eine nicht unerhebliche Minderheit offenbar aber nicht.
Islam als Religion
Der Islam als Religion darf selbstverständlich wie jede andere Religion oder Weltanschauung in ihren Aussagen kritisiert und auf ihre Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft hinterfragt werden. Die Kritik am Islam darf scharf und pointiert, hat aber sachlich und gegenüber den Vertretern dieser Religion ohne persönliche Beleidigungen zu erfolgen. Insofern unterscheidet sich Kritik am Islam formal nicht von üblicher und erlaubter Kritik am Christentum.
Die inhaltliche Auseinandersetzung bezieht sich vor allem auf die Botschaft des Korans mit seinen Behauptungen, Vorschriften und Handlungsanweisungen sowie dessen Entstehung und Geschichte, auf das Verhältnis zur Wissenschaft, insbesondere der Naturwissenschaft, und nicht zuletzt auf die Ansprüche dieser Religion gegenüber Gesellschaft und Politik. Der Islam ist in seiner Gesamtheit – Koran und Sunna (in Hadithen überliefert), sie gelten als unantastbar und verpflichtend, sowie der Scharia – nicht nur ein Glaubenssystem, das spirituelle Bedürfnisse der Menschen befriedigen möchte, sondern bildet auch ein Erziehungssystem, ein Rechtssystem und ein System von Handlungsaufforderungen, die über den persönlichen Bereich in die Gesellschaft wirken sollen. Deshalb ist zu fragen, ob der Islam eine Religion ist, die gemeint ist, wenn im Grundgesetz von Freiheit des Glaubensbekenntnisses oder Religionsfreiheit gesprochen wird. Ich behaupte, dass der Islam den herkömmlichen Begriff von Religion sprengt, weil er ein religiöses Bekenntnissystem und politisches Ordnungssystem darstellt. (Dass das Christentum bis zur Aufklärung denselben Status einnahm und auch heute versucht, diesen ebenfalls wieder einzunehmen, sei hier ausdrücklich festgehalten.)
Von den gut vier Millionen Muslime gelten weniger als die Hälfte als gläubig bzw. als praktizierende Muslime. Ähnlich der Situation unter den Christen in Deutschland, wo gemessen z.B. an den Kriterien Taufe, kirchliche Hochzeit oder sonntäglicher Kirchenbesuch sogar deutlich weniger als die Hälfte noch als praktizierende Christen anzusehen sind. Salafisten und Wahhabiten wiederum gelten als besonders strenggläubige Muslime. Vergleichbar den Evangelikalen oder Kreationisten bei den Christen nehmen sie eine streng wörtliche Interpretation des Korans vor. Gläubige aus ihren Reihen haben daher die größten Probleme mit der Akzeptanz der westlichen Kultur und Lebensweise und dem Bekenntnis zu unserer Verfassung.
Der muslimische Gläubige
Anders stellt sich die Situation dar, wenn wir einem muslimischen Gläubigen begegnen. Hier gilt zunächst der Grundsatz der Toleranz gegenüber jedweder religiösen persönlichen Auffassung. Mensch und Auffassung sind hier streng zu trennen, es gilt der unbedingte Respekt vor der Person. Herablassende, gar beleidigende Äußerungen wegen der ethischen Rückschrittlichkeit (Gleichberechtigung, Homophobie, Todesstrafe udgl.) und wissenschaftlichen Unhaltbarkeit der geglaubten Auffassungen sind zu unterlassen. Auch wenn es schwer fällt, die aus heutiger Sicht absurden Behauptungen vieler Koranstellen zu akzeptieren. Man bedenke, dass man in der Regel in eine Religion hinein geboren wird, ohne eigenes Zutun und ohne Möglichkeit der intellektuellen Abwehr aufgrund des Einflusses der Eltern und des kulturellem Umfelds. Ein verinnerlichter Glaube, in dem sich der betreffende Mensch wohl fühlt und den er offenbar ehrlichen Herzens verteidigt, ist zu akzeptieren. Wohl aber darf man auf Widersprüche innerhalb des Glaubens und zwischen Glauben und Lebenswirklichkeit aufmerksam machen. Eine Verurteilung dieses Menschen darf daraus nicht abgeleitet werden.
Problematisch wird die Situation aber dann, wenn der persönlich verinnerlichte Glaube umfassend auch den gesamtgesellschaftlichen Kontext in den Blick nimmt. Wer behauptet, dass Allahs Gesetz über jedem weltlichen Gesetz stehe, kommt mit unserem Grundgesetz in Konflikt. Wer aufgrund seines Glaubens Andersgläubige verachtet, wer den Abfall vom islamischen Glauben als todeswürdig ansieht, wer wesentliche Grundrechte unserer Verfassung als nicht kompatibel mit dem eigenen Glauben ansieht, stellt sich als Gegner unserer Verfassung dar. Ein solcher Glaubender begreift sich dann offenbar als ein bewusstes, kämpferisches Mitglied einer auch gesellschaftlich-politisch agierenden Organisation, die zudem eindeutig ein wesentliches Prinzip unserer Verfassung – wenn auch nicht Verfassungswirklichkeit – ablehnt, nämlich die Trennung von Staat und Religion. Ohne diese Trennung der privaten und öffentlichen Sphäre in Fragen der Religion ist eine Gesellschaft, die sich zunehmend aus verschiedenen Kulturen und Traditionen zusammensetzt, die letztlich alle wesentlich religiös geprägt sind, als friedliches Gemeinwesen nicht denkbar.
Spätestens dann, wenn einem gläubigen Muslim verdeutlicht wurde, dass der umfassende Anspruch des Islam, in alle gesellschaftlichen Bereiche für alle Bürger, auch die anders- und nichtgläubigen, verbindlich hinein zu wirken, mit unserer Verfassung kollidiert, und er dennoch auf diesen Glaubensanspruch besteht, endet bei diesem Gläubigen meine Toleranz. Ich nehme mir dann das Recht heraus, nein, ich betrachte es sogar als meine staatsbürgerliche Pflicht, ihn auf die Unvereinbarkeit seiner Position mit den Prinzipien eines freiheitlichen, demokratischen und pluralistischen Systems hinzuweisen. Im Falle der Weigerung, unsere Verfassung anzuerkennen, verlange ich seine Rückkehr in sein Herkunftsland. Es wäre geradezu grotesk, Menschen, die ihres Glaubens bzw. ihrer Weltanschauung wegen ihre Heimat verlassen mussten – wie z.B. viele atheistische Iraner – hier wiederum mit einer tatenlos hingenommenen Entwicklung zu konfrontieren, die letztlich wieder zu autoritären, antidemokratischen und menschenrechtsverletzenden Strukturen führen würde.
Es reicht nicht, solche Menschen zu ignorieren und sie als religiöse Wirrköpfe abzutun. Sie gehören als Verfassungsgegner genauso behandelt wie zum Beispiel Rechtsextremisten. Die Politik ist aufzufordern, hier zu handeln, damit die ideologische Unterwanderung unserer Gesellschaft unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gestoppt wird. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wozu ganz wesentlich die Beachtung der Menschenrechte und das friedliche religiöse Zusammenleben gehören, stellt einen höheren Wert dar als eine im Kontext der übrigen Grundwerte zu sehende Religionsfreiheit, vor allem dann, wenn diese politisch missbraucht wird.
Die Doppelmoral bei der Beurteilung von Extremisten
Verlogen und unerträglich ist die Doppelmoral in der Behandlung von Extremisten. Sobald von „rechter Seite“ auch nur die Andeutung erkennbar wird auf Verletzung von Verfassungsgrundsätzen und Menschenrechten, schrillen – zu Recht! – die Alarmglocken. Werden von Seiten muslimischer Organisationen oder prominenter Vertreter – beispielsweise Salafisten oder aus Saudi-Arabien bezahlten Wahhabiten, aber auch Predigern, die zu Recht als Hassprediger bezeichnet werden – solche Glaubensaussagen in Form von Videos oder Schulbüchern verbreitet, die die gleiche Verletzung von Verfassung und Menschenrechten darstellen, herrscht – mit wenigen Ausnahmen – nur betretenes Schweigen und Wegsehen. Im Gegenteil – Kritiker, die auf diese Doppelmoral verweisen, werden schnell der Ausländerfeindlichkeit, gern auch des beliebten Totschlagarguments Rassismus bezichtigt. Befasst sich der Verfassungsschutz mit solchen Vorgängen, muss er sich gegenüber bestimmten Politikern rechtfertigen, dass er es überhaupt wagt, diese Aktivitäten zu beobachten.
Ich befürchte jedoch, dass sich unsere christlich dominierte Politik weigern wird, Salafisten, Wahhabiten und andere fundamentalistisch eingestellte islamische Gruppierungen ernsthaft in die Schranken zu weisen, ja gar zu verbieten. Zu groß ist die Gefahr, dass sie selbst konfrontiert werden mit Aussagen ihrer eigenen Religion. Denn das Alte Testament und Teile des Neuen Testaments bieten eine Fülle vergleichbarer – inzwischen verschämt ignorierter – Abstrusitäten und Menschenrechtsverletzungen, wie sie eben im Koran vorzufinden sind. Hinzu kommt die klammheimliche Erwartung der Kirchen, dass die der Politik abgetrotzten Vorrechte für die muslimische Religion dann die schon bestehenden der Kirchen weiter legitimieren und legalisieren würden.
Die Diskussion über muslimische Zuwanderer leidet unter Befangenheit und Unehrlichkeit. Es wird höchste Zeit, dass wir wieder mutig und entschlossen unsere in der Verfassung niedergelegten Prinzipien offensiv verteidigen, aber auch fair sind zu jedermann – egal wo er/sie herkommt, vorausgesetzt, dass er/sie jene Essentials akzeptiert, die die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung bilden. Genau aber diesen expliziten Bezug auf unsere Verfassung vermisse ich bei einem Teil der muslimischen Zuwanderer, leider auch bei ihren offiziellen Vertretern. Stattdessen müssen wir erleben, dass islamkritische Karikaturisten, Filmemacher, BuchautorInnen, Frauen, die sich von ihrer Religion lossagen und einen freiheitlich-westlichen Lebensstil bevorzugen, bedroht oder umgebracht werden. Islamkritisch berichtende Journalisten oder Universitätsdozenten werden eingeschüchtert und verstummen schließlich, weil sie um ihr Leben fürchten müssen. Eine eindeutige und differenzierte Distanzierung von offizieller muslimischer Seite, die vor allem auch die eigenen ideologischen Grundlagen kritisch hinterfragen würden, kann ich leider nicht erkennen.
Was ich von Zuwanderern erwarte ist die Bereitschaft, unsere Gesetze und Verfassung zu respektieren, unsere Sprache zu erlernen, sich auszubilden und sich selbst um den Lebensunterhalt zu bemühen. Die übergroße Mehrheit der Zuwanderer tut das ganz offenbar. Eine problematische Minderheit und ein Teil der islamischen Verbände bleiben deswegen keinesfalls ungefährlich.
Zusammengefasst: Ich wehre mich gegen die leider verbreitete Auffassung, dass Islamkritik, selbst sachlich vorgetragene, ausländerfeindlich sei. Der unbedingte Respekt vor dem anderen Menschen – auch gläubigen, gleichgültig aus welchem Land er kommt – schließt aber Kritik an dessen Meinung und Religion für mich keinesfalls aus. Respekt meint, dass ich den anderen so behandele, wie ich behandelt werden möchte, und dass ich seine Position als legitime Meinung toleriere. Tolerieren in diesem Sinne heißt, formal zu akzeptieren, dass er das Recht auf einen eigenen, von dem meinen abweichenden Standpunkt hat. Toleranz setzt allerdings Gegenseitigkeit voraus. Denn Toleranz und Respekt kann nur erwarten, wer selbst dieses Verhalten zeigt, andernfalls verliert eine faire Auseinandersetzung ihre Basis. Inhaltlich jedoch erlaube ich mir, die Meinung des anderen mit Gründen zu kritisieren, gegebenenfalls sogar entschieden abzulehnen. Die bewusst oder verdeckt angestrebte grundgesetzwidrige Verquickung von Religion und Gesellschaft bekämpfe ich jedoch mit allen rechtlichen Mitteln (sowohl beim Islam wie beim Christentum). Sofern dieser religiös motivierte All- und Absolutheitsanspruch fallen gelassen wird, dürfte es in einem pluralistisch verfassten Gemeinwesen keine Probleme geben, unterschiedlichste Lebenskonzepte, wozu ganz wesentlich die Weltanschauung gehört, nebeneinander existieren zu lassen. Daraus dennoch entstehende Konflikte sind im Geiste unseres Grundgesetzes auszutragen. (Aus: Warum ich kein Christ sein will, 4. Auflage, 2011, S. 308.)
Uwe Lehnert, 17.4.12
Die Diskussion ist eröffnet, denn ich behaupte nicht, dass ich in allen Punkten Recht haben muss.