Ist eBooks (weiter-)verkaufen legal?

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Die obige Frage ist – wie Jörn Brien auf seinem Blog ebook-fieber.de schrieb, zur Zeit Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Auf der einen Seite stehen der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Verlage, auf der anderen Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Natürlich möchten die Verlage ihre Gewinne maximieren – und daher auch am Verkauf gebrauchter E-Books verdienen. Beim Printbuch geht das nicht – dort gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Das heißt, der Kunde hat einmal bezahlt und damit gehört ihm das Buch – was er damit weiter macht, ist seine Sache. Aus Profitsicht eine sehr unbefriedigende Situation. Kein Wunder, dass man versucht, beim E-Book da etwas zu drehen. Hauptargument ist, dass digitale Waren sich nicht abnutzen und der Gebrauchtmarkt deshalb das Verlagsgeschäft ernsthaft schaden könnte. Mit den üblichen Folgen: Massenentlassungen, sozialer Aufruhr, Niedergang der abendländischen Kultur, Weltuntergang, Schluss.

Mein persönliches Bauchgefühl – welches nicht durch eine juristische Ausbildung beeinflusst wurde – sagt mir, das E-Books auch in diesem Bereich wie Printbücher behandelt werden sollten. Ich hätte nichts dagegen, wenn jemand ein E-Book von mir weiterverkauft, nachdem er es gelesen hat.

Warum? Weil meine Leserschaft nicht aus geizigen, halb-kriminellen Elementen besteht, die gewissenlos zusieht, wie Autoren verhungern, wenn sie dadurch kostenlos an Lesestoff kommt. Ich gehe davon aus, dass 99% aller Leser gern für gute Bücher bezahlen, weil sie wissen, das gute Arbeit auch gutes Geld wert ist. Oder anders ausgedrückt: Wer seine Leser fair behandelt, wird auch von ihnen fair behandelt.

Und diejenigen, die ein E-Book gekauft haben und feststellen, dass es doch nicht zu ihnen passt? Sollten die “bestraft” werden, indem es ihnen unmöglich gemacht wird, ihr Buch weiter zu verkaufen? Was für eine Einstellung seinem Leser gegenüber muss man haben, um dass in Ordnung zu finden?

Natürlich gibt es den geringen Prozentsatz, die sich Bücher prinzipiell nur kostenlos besorgen. Denen ist ein Weiterverkaufsverbot dann aber auch egal.

Oder seht ihr das anders?

 


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