Ist der Annahmeverzugslohn zu verzinsen?

Typische Situation:

Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung. Der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht dauert mehrere Monate. Nach langer Zeit hat der Arbeitnehmer dann das rechtskräftige Urteil und die Kündigungsschutzprozess gewonnen. Nun stellt sich die Frage nach dem Lohn, den der Arbeitnehmer ja nicht erhalten hat. Die Juristen sprechen vom sog. Annahmeverzugslohn. Ist dieser Lohn dann auch noch zu verzinsen?

Annahmeverzugslohn

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer – ohne das dieser seine Arbeitskraft nach der Kündigung nochmals ausdrücklich anbieten muss – den rückständigen Lohn zahlen, denn die Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Dies gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich woanders gearbeitet hat (er muss sich aber diesen Verdienst anrechnen lassen) oder Sozialleistungen erhalten hat (der Anspruch geht dann in Höhe der Sozialleistungen auf den Sozialträger über.

Verzinsung des Annahmeverzugslohns

Der Annahmeverzugslohn ist zu verzinsen. Die gesetzlichen Zinsen (5-Prozentpunkte über den Basiszinssatz) sind geschuldet. Es können bei langen Prozessen erhebliche Zinsen anfallen. Der Arbeitslohnanspruch für den jeweiligen Monate wird automatisch 1 Tag nach der Fälligkeit zur Verzinsung fällig.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – RA A. Martin



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