Inventur und Inventar

Inventur und Inventar

Die Inventur ist für Kaufleute nach dem HGB verpflichtend. Das Inventar ist das Bestandsverzeichnis. Wir sehen uns das einmal genauer an.

Wer ist zur Inventur verpflichtet und wo kann man das nachlesen?

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann verpflichtet, das Vermögen und die Schulden seines Unternehmens festzustellen. Der §240 HGB legt fest, dass die Inventur zu erfolgen hat:

  • bei der Gründung oder der Übernahme eines Unternehmens
  • am Schluss jedes Geschäftsjahres
  • bei Auflösung oder Verkauf des Unternehmens

Im Bestandsverzeichnis, oder auch Inventar, werden Vermögen und Schulden des Unternehmens erfasst. Die Inventur ist die notwendige Tätigkeit, damit alle Bestandteile mengen- und wertmäßig erfasst werden können.

Welche Arten der Inventur gibt es?

  • Die körperliche Inventur
    Bei der körperlichen Inventur werden alle Vermögensgegenstände im Unternehmen mengenmäßig erfasst und in Euro bewertet. Hierzu gehören zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, aber auch technische Anlagen.
  • Die Buch-Inventur
    Bei der Buch-Inventur werden alle nicht-körperlichen Vermögensgegenstände, Forderungen und Bankguthaben erfasst. Die Erfassung erfolgt auf Grund von Belegen und anderen buchhalterischen Unterlagen. Hierzu gehören zum Beispiel Kontoauszüge oder Saldenbestätigungen von Lieferanten.

Welche Vereinfachungsverfahren sind bei der Inventur zugelassen?

Bei der Inventur gibt es ein paar Vereinfachungsmöglichkeiten, die wir uns hier einmal näher ansehen:

  • Die Stichtagsinventur
    Bei der sogenannten Stichtagsinventur erfolgt innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Abschlussstichtag eine mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte. In der Regel ist der Stichtag der 31.12. eines Jahres.
    Die Zugänge und Abgänge der Bestände zwischen dem Stichtag und dem eigentlichen Tag der Aufnahme werden mengen- und wertmäßig hochgerechnet.
  • Die verlegte Stichtagsinventur:
    Wie der Name bereits sagt erfolgt bei der verlegten Stichtagsinventur die körperliche Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von drei Monaten vor, bzw. zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag.
    Die Bestände werden hierbei zunächst erfasst und dann wertmäßig auf den Abschlussstichtag hochgerechnet.
  • Die permanente Inventur
    Bei der permanenten Inventur wird anhand der Lagerkartei eine fortlaufende Inventur durchgeführt. Hierdurch entfällt eine körperliche Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag.
    Die Voraussetzung für die permanente Inventur ist, dass mindestens einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgt. Hierduch wird die Lagerkartei überprüft.
  • Die Stichprobeninventur anhand statistischer Methoden
    Die Stichprobeninventur darf angewendet werden solang die Schätzfehler die Grenze von 1% nicht übersteigen.

Fachwirt-Rechnungswesen


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