Interessenvertretung und Wähler

Von Stefan Sasse
Die aktuellen Rettungsmaßnahmen um den Euro nehmen den Löwenanteil der Aufmerksamkeit über die Aktionen der Regierung in Beschlag. Da geht vieles durch, was nebenbei passiert, und man könnte manchmal fast vergessen, dass es sich um eine schwarz-gelbe Regierung handelt. Zum Glück gibt es noch Monitor; die Redaktion hat in ihrer aktuellen Folge zwei der größten Skandale der jüngsten Zeit herausgestellt. Die FDP war es, die eine Teilprivatisierung des Zahnarztwesens durchsetzt und zugunsten ihrer Ärzteklientel massive Zusatzkosten auf die Versicherten abwälzt, während die CDU dafür verantwortlich ist, über 500 Millionen als riesiges und vor allem unverhofftes Geschenk über die Großindustrie zu kippen und die Kosten auf die Verbraucher abzuwälzen, was sich ab Januar in steigenden Strompreisen niederschlagen wird - für die man dann wohl den Atomausstiegsausstiegsausstieg verantwortlich machen wird. Das wird wohl niemanden überraschen, reden wir hier doch von Schwarz-Gelb. Die Frage ist eigentlich viel mehr, ob diese Art der Klientelpolitik legitim ist oder nicht und wo in der Gleichung der Wähler zu verorten ist. 
Politik ist niemals frei von Interessenvertretungen. Sie findet nicht im luftleeren Raum statt, und das ist wohl gut so. Die wenigen Experimente, in denen Politik sich selbst als rein rationaler Agent betrachtet hat waren furchtbare Katastrophen. Einflüsse von außen sorgen dafür, dass die Politik in der Realität geerdet bleibt, sei es weil die Gewerkschaften die Situation der abhängig Beschäftigten zum ständigen Gegenstand der Politik machen, sei es, weil die Exportindustrie ihre Interessen durchgesetzt werden will. Man muss sich klar machen, dass die beiden größten Unterschiede zwischen "linker" Interessenvertretung und "neoliberaler" Interessenvertretung das gigantische Machtgefälle auf der einen und die Zahl der Begünstigten andererseits sind. Sozialverbände und Gewerkschaften, die traditionellen Lobbyisten der politischen Linken, vertreten ungleich mehr Menschen als der BDI das tut. Erlaubt sind aber beide Arten der Einflussnahme. Es wäre auch rechtsstaatlich zumindest schwer bedenklich, Lobbyismus der einen Seite gesetzlich verbieten zu wollen (ausgenommen sind dabei selbstverständlich Bestechungen, aber die lassen sich in den meisten Fällen eh nicht nachweisen). 
Das absurde an der Situation ist eigentlich weniger, dass es diese Interessenvertretung und die Bedienung der zugehörigen Klientel gibt, sondern wie viele Wählerstimmen diese Klientelpolitiker immer wieder auf sich vereinen können. Schwarz-Gelbs Anteil an Sitzen im Bundestag steht zu den Adressaten ihrer Politik in keinem Verhältnis. Und zumindest die FDP hat nie einen Hehl aus ihren Zielen und Politikadressaten gemacht. Die Schuld liegt zumindest teilweise beim Wähler, denn er hat der FDP fast 16% zugesprochen und hält die CDU stabil über 30%. Natürlich gehören auch die Medien in diese Gleichung, die sich für die Vertretung von Partikularinteressen nicht nur haben willig einspannen lassen. Sie haben diese Interessen teilweise massiv befördert und sich selbst als Interessenvertreter betätigt. Das ist natürlich nicht das erste Mal, und es gab auch schon (wenngleich seltener) für die "linken" Lobbyisten Medienkampagnen. Man kann aber den Wähler nicht von der Verantwortung für seine Stimme freisprechen. Noch einmal, es lag klar auf dem Tisch welche Politik Schwarz-Gelb machen würde. Jeder, der wollte, konnte es sehen. Nur, viele wollten es nicht sehen. Aus diffusen Stimmungen und Gründen heraus gaben sie den Interessenvetretern der reichen Minderheit das Mandat. Man kann sich über Schwarz-Gelb ärgern und sollte das auch. Aber man sollte einen erklecklichen Teil der Schuld bei jenen abladen, die der FDP 16% verpasst haben oder seit Jahrzehnten ihr Kreuz bei der CDU machen.

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