Insolvenzgeld des Arbeitnehmers – Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld, wenn folgende Voraussetzungen beim Arbeitgeber vorliegen:

  • Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 SGB III) oder 
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 SGB III) oder
  • vollständige Betriebsstilllegung (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 SGB III) und
  • es muss ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegen und
  • der Arbeitnehmer muss im Insolvenzzeitraum tatsächlich gearbeitet haben und nicht von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht haben (Ausnahme: der Arbeitnehmer wurde freigestellt)
Siehe auch den Artikel „Insolvenzgeld- was man wissen sollte!„. Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt Martin

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