Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen führt Podiumsdiskussion zur Zertifizierung durch – und die Argumente gegen die Zertifizierungspflicht sind vielfältig!

Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen führt Podiumsdiskussion zur Zertifizierung durch – und die Argumente gegen die Zertifizierungspflicht sind vielfältig!

© pauline / pixelio.de

Es scheint auch in die Orthopädie-Schuhtechnik in Nordrhein-Westfalen Bewegung zu kommen, was die Frage der Zertifizierung betrifft.

Ich hatte ja schon berichtet, dass die dortige Innung ja bisher klar auf dem Kurs war, in allen Verträgen eine Zertifizierung zu vereinbaren. Von Einer, die auszog, den nicht zertifizierten Betrieben das Fürchten zu lehren! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

All dies geschah, obwohl die Front der Krankenkassen hinsichtlich der Zertifizierung längst bröckelt: Zertifizierung: Die Front der Krankenkassen bröckelt! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

Und auch das Bundesversicherungsamt hat sich schon öffentlich sehr deutlich gegen eine Zertifizierungspflicht ausgesprochen: Bundesversicherungsamt: Klare Richtlinien für Verträge und Vertragsverhandlungen nach §127 SGB V – und eine schallende Ohrfeige für einige Krankenkassen « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

Die Folgen sind für einige Betriebe existenzbedrohend, und insbesondere durch den letzten Vertragsschluss mit der AOK Rheinland/Hamburg bekam die gesamte Diskussion eine ungeahnte Dimension.

Inzwischen hört man, dass nicht nur Betriebe, die nicht zertifiziert sind, über die einseitigen Vereinbarungen entrüstet sind, sondern sich auch eine grosse Gruppe von Betrieben, die zertifiziert sind (man spricht von 60 an der Zahl), gegen dieser Verpflichtung wendet. Es ist also unzutreffend, dass sich nur nichtzertifizierte Betriebe gegen die Zertifizierungspflicht wenden. Vielmehr scheint es so zu sein, dass sich eine große Zahl von Betrieben nur zähneknirschend hat zertifizieren lassen. Diese Betriebe wollen die ungeliebte Pflicht lieber heute als morgen los werden. Die Zertifizierung ist nämlich in erster Linie mit Kosten und Aufwand verbunden, ohne dass dadurch für die kleineren Betriebe ein erkennbarer Ertrag entsteht.

Der Druck wächst, der Widerstand organisiert sich, und  so reagiert die Innung nun mit einer Veranstaltung am 02.07.2011. Die Einladung lesen Sie am Ende des Blogeintrags.

Sieht man sich die Teilnehmerrunde an, dann kann man wohl davon ausgehen, dass die Veranstaltung eher keine sein wird, die das Ziel hat, die Zertifizierungspflicht in dem Masse kritisch zu hinterfragen, wie es vielleicht im Interesse der direkt in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Betriebe benötigen würden. Daher fassen wir doch noch einmal die Argumente zusammen, die viele zu der Überzeugung bringen, dass eine Zertifizierung nicht vorgeschrieben werden sollte:

    • mindestens 10% der etwa 600 in der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik in Rheinland/Westfalen organisierten Betriebe sollen nicht zertifiziert sein; diese und die dort geschaffenen Arbeitsplätze sind massiv gefährdet.
    • Die TK hat aufgrund der Weisungen des BVA die Zertifizierungspflicht längst ausgesetzt.
    • Auf Seiten der Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich hatte die Pflicht zur Zertifizierung ursprünglich das Ziel, sich gegenüber den Betrieben der sog. Zulassungsgruppe 2 (Betriebe ohne Meisterpräsenz) abgrenzen; nun werden aber eine Reihe von eigenen Betrieben ausgegrenzt.
    • Kassenseitig hat die aufkommende Forderung nach der Zertifizierung ihren Ursprung im GKV-Wettbewerbsstärkunggesetz (GKV-WSG). Danach hatten die Krankenkassen verstärkt den Auftrag, die Qualität stärker in den Focus zu rücken. Da die Krankenkassen hier Schwierigkeiten hatten, belastbare Indikatoren für Qualität zu finden, hat man dankbar die ISO-Zertifizierung als nachweisbares Merkmal aufgegriffen, ohne dabei zu beachten, dass eine Zertifizierung keine Aussage zur Produktqualität zulässt; in diesem Zusammenhang wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sich auch ein Betrieb zertifizieren lassen könnte, der Schwimmreifen aus Blei herstellt…
    • Die Krankenkassen sind keine prinzipieller Anhänger einer Zertifizierung. So macht insbesondere Herr Stodt, der Verteter der Knappschaft, kein Hehl aus seiner Auffassung, dass die Zertifizierung nichts für die Krankenkassen bringt. Auch Herr Faehrmann, Hilfsmittelreferent des AOK- Bundesverbands, sieht die Zertifizierung sehr kritisch, auch wenn er seinen Mitgliedskassen diesbezüglich keine Vorschriften machen kann.
    • Auch politisch ist eine Zertifizierungspflicht zumindest für kleinere Unternehmen nicht gewollt. Spätestens seit dem Gespräch der Spitzenverbände der Leistungserbringer und der Krankenkassen im Bundesgesundheitsministerium (BMG), am 16. September 2009 hätte dies allen Beteiligten klar sein müssen. Pikanterweise haben an diesem Gespräch haben sowohl Frau Rechtsanwältin Zamponi als auch Herr Wallenborn teilgenommen – trotzdem betrieben sie die weitere Vereinbarung der Zertifizierung gegen die Interessen eines Teils der nordrhein-westfälischen Innungsmitglieder. Der Inhalt der dortigen Aussagen gegen die Verpflichtung zur Zertifizierung dürfte unbestritten sein, da mit Frau Grienberger (GKV-Spitzenverband), Frau Eschmann (Barmer), Frau Schuffenhauer (GWQ) sowie Herr Faehrmann (AOK Bundesverband) hochrangige Zeugen aus dem Kassenlager zur Verfügung stehen. Dabei wurde seitens des BMG entschieden deutlich gemacht, dass die Forderung nach einer Zertifizierungspflicht nicht nur ein Verstoß gegen das MPG darstellt, sondern den Kassenvertretern wurde auch die Zusage abgerungen, andere Lösungen, als die Zertifizierung zu finden, da eine Zertifizierungspflicht zumindest für Kleinstbetriebe auch inhaltlich absurd ist.
    • In diesem Zusammenhang ist auch das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA) vom 28. Dezember 2010 zu sehen. Danach ist die kassenseitige Forderung nach einer Zertifizierungspflicht unzulässig. Zwar ist nicht das BVA Aufsichtsbehörde der AOK Rheinland/Hamburg, sondern das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, Außenstelle Essen. Doch ist fraglich, ob ein Landesministerium auf Dauer eine Position aufrecht erhalten kann, die im Widerspruch zur Rechtsauffassung des massgeblichen Bundesamtes, hier also des BVA, steht. Zudem stellt die Stellungnahme der regionalen Aufsichtsbehörde darauf ab, dass die Zertifizierungspflicht nicht die einseitige Forderung der Krankenkasse darstellt, sondern einvernehmlich zustande kam und die Betriebe zudem ihr Verhandlungsmandat an die Innung abgegeben haben. Nicht nur, dass dies auch argumentativ ein sehr dünnes Eis ist, führt das im Ergebnis auch nicht weiter. Denn völlig unbestritten ist, dass eine ausreichende Anzahl von Betrieben ein Recht auf eigene Verhandlungen hat und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich hier die Verbandsstrukturen gefunden haben, um dies auch durchzusetzen. Zudem hat sich die Innung Nord, mit der die AOK Rheinland/Hamburg auch noch verhandeln muss, klar positioniert, dass sie keine Forderungen akzeptieren wird, die im Gegensatz zum BVA-Rundschreiben stehen.
    • Bitter für die Einigkeit des gesamten Orthopädieschuhhandwerks ist, dass die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik NRW keinerlei Absprachen bzgl. der Verhandlungen mit der AOK Rheinland/Hamburg getroffen hat, sie hat noch nicht einmal den Kontakt zur Innung Nord aufgenommen. Warum nicht?
    • Die derzeitige Ausgestaltung der Zertifizierungspflicht im derzeitigen Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg begeht massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie schließt nämlich –im Gegensatz zu allen anderen Verträgen- alle nichtzertifizierten Betriebe von der Versorgung aus und könnte damit einen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes darstellen. Alle anderen bisher bestehenden Verträge sehen hingegen Ausnahmeregelungen vor. Angesichts des Marktanteils der AOK scheiden die nichtzertifizierten Betriebe vom Markt aus. Ein derartiger Eingriff in ein Grundrecht darf aber nur aufgrund eines Gesetzes vorgenommen werden, das jedoch nicht einmal ansatzweise erkennbar ist, zumal die Präqualifizierungskriterien -wie gesagt- keine Präqualifizierungspflicht beinhalten. So jedenfalls argumentieren sehr viele Kritiker des Vertrages.
    • Doch darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Forderung der Zertifizierung, unabhängig von der verfassungsrechtlichen Problematik, formalrechtlich überhaupt zulässig. So ist in den Präqualifizierungskriterien geregelt, welche Kriterien Leistungserbringer erfüllen müssen, um Verträgen beitreten zu können. Die Zertifizierung gehört jedoch ausdrücklich nicht dazu. Zwar wird hierauf vielfach kassenseitig eingewandt, dass die Kassen über die Präqualifizierungskriterien hinaus weitere Kriterien bestimmen können. In Bezug auf die Zertifizierung geht dieser Hinweis aber fehl, da aus konkreten Präqualifizierungskriterien ausdrücklich hervorgeht, dass nur weitere klar eingegrenzte, auftragsbezogene Kriterien zusätzlich festgelegt werden dürfen. Eine Zertifizierung ist jedoch nach allgemeiner Meinung gerade kein auftragsbezogenes Kriterium.

Es ist also eine ganze Liste von Argumenten, mit denen sich diese zertifizierungsfreundliche Gesprächsrunde angemessen auseinandersetzen muss.

Photo: www.pixelio.de

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