Katrin Göring-Eckhardt (Foto: Zinneke, Wikimedia CC-BY-SA-3.0)
In der Diskussion um die Abschaffung des Kirchensteuereinzugs durch die staatlichen Steuerbehörden wird seitens mancher Kirchenvertreter die Behauptung aufgestellt, eine eigene Steuerverwaltung wäre für die Kirchen mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden. Diese Verwaltungskosten, so wird unbelegt behauptet, würden den jetzigen an den Staat abzuführenden Entschädigungsaufwand für den Einzug der Kirchensteuern durch die Finanzämter deutlich übersteigen.
In einem Brief der grünen Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt vom 27.04.2011 (in ihrer Funktion als Präses der Synode der EKD) hat sie ausgeführt, dass „nicht mehr zutreffend (ist), dass die Übernahme der Kirchensteuerverwaltung durch den Staat bei den Kirchen eine Aufwandsersparnis zwischen 20 und 30 Prozent bedeutet. Vielmehr darf angenommen werden, dass eine kircheneigene Steuerverwaltung mit einem Aufwand etwa in Höhe des staatlichen Verwaltungskostensatzes geleistet werden kann.“
Auf diese Äusserung von Katrin Göring-Eckert hat jetzt der Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dbv) in einer Pressemitteilung vom 15.04.2013 hingewiesen. Der Dietrich-Bonhoeffer-Verein zieht aus der veröffentlichten Erklärung den Schluss: „Es werden kircheninterne Berechnungen vorliegen, auf Grund derer Frau Göring-Eckhardt diese Auskunft gab. Die Umstellung vom staatlichen Kirchensteuereinzug auf ein innerkirchliches Beitragsverfahren würde nicht mit Mehrkosten verbunden sein. Und aus Gründen eines angeblich steigenden Verwaltungsaufwands braucht niemand vor dem Gedanken einer Reform der Kirchenfinanzierung in Richtung eines kircheneigenen Beitragssystems zurückzuschrecken.“ Verlangt wird „von den zuständigen Kirchenbehörden, dass die Machbarkeit einer kircheneigenen Mitglieder- und Beitragsverwaltung bekannt gemacht und in die Zukunftsplanungen der evangelischen Landeskirchen in Deutschland einbezogen wird.“
Der Verein versteht sich als Vereinigung zur „Beförderung christlicher Verantwortung in Kirche und Gesellschaft“ und fordert seit Jahren eine Abschaffung des jetzigen Einzugssystems von Kirchensteuern durch die staatliche Finanzverwaltung. Favorisiert wird als Alternative ein „Drei-Säulen-Modell“, welches auf Kollekten und Spenden einerseits und auf Gemeindebeiträgen andererseits als Finanzierungsquellen der Kirchen setzt. Als dritte „Säule“ der Finanzierung wird folgendes Modell vorgeschlagen: aus dem Bundeshaushalt soll ein Anteil (vorgeschlagen wird etwa 1,5 Prozent des Steueraufkommens) als „Bürgerhaushalt“ reserviert werden, über dessen konkrete Verwendung die wahlberechtigten BürgerInnen mittels sogenannter Bürgergutscheine verfügen können sollen. Es soll – anders als das Modell der „Kulturabgabe“ dies vorsieht – ohne Erhöhung der Steuerlast individuell (in einem bestimmten Umfang) darüber bestimmen, für welche gemeinnützigen Zwecke die vom Staat eingenommenen Finanzmittel verwendet werden.