Indiz für eine antidemokratische Gesinnung


„Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Verfassungsschutz Abgeordnete nur in streng begründeten Ausnahmefällen überwachen. Das Gericht in Karlsruhe erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow am Mittwoch für verfassungswidrig. Eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde damit aufgehoben. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt.

Das vom Spiegel zitierte Verfassungsschutz-Dossier („Neuausrichtung der Beobachtungspraxis“) gab aufschlussreiche Einsichten in die Denkweise der Behörde und ihr Demokratieverständnis. Ein  „Indiz für eine antidemokratische Gesinnung“ sieht der Geheimdienst bereits in der besonderen Bürgernähe der Partei, da sie versuche „mit außerparlamentarischen Bewegungen zu paktieren“.

Kennzeichnend für eine antidemokratische Gesinnung sei auch der Plan, eine „solidarische Gesellschaft jenseits des Kapitalismus“ aufzubauen, oder die Forderung, Energiekonzerne zu verstaatlichen. Nun kennen die Geheimdienst-Schlapphüte offenbar nicht die Verfassung, die sie zu schützen vorgeben. In Artikel 15 Grundgesetz heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Es sind also nicht genuin antidemokratische Forderungen, die dem Verfassungsschutz ein Dorn im Auge sind, sondern solche, die sich gegen den neoliberalen Zeitgeist richten, selbst wenn sie vollkommen mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Damit bleibt der Geheimdienst seiner Linie treu, im Kampf gegen links zu verfassungswidrigen Maßnahmen zu greifen – wie der jüngste Skandal um den niedersächsischen Verfassungsschutz wieder einmal unter Beweis stellte.“

Quelle und gesamter Text: http://www.hintergrund.de/201310092842/politik/inland/karlsruhe-verfassungsschutzmassnahmen-gegen-linke-abgeordnete-verfassungswidrig.html


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