E-Autos sind generell von der Normverbrauchsangabe NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Unterschiedliche Förderungen für Elektromobilität gibt es auf Bundes-, Länder- und Gemeinde-Ebene. Links zu bundesübergreifenden Förderungen:
www.limafonds.gv.at
www. umweltföderung.at
www.kommunalkredit.at
www.klimaaktivmobil.at
Burgenland
Die burgenländische Landesregierung fördert die private Neuanschaffung eines Elektroautos bzw. den Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit bis zu 750 Euro, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und -Motorräder mit bis zu 350 Euro und Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen mit bis zu 200 Euro.
Salzburg
Die Anschaffung von bis zu zwei mehrspurigen rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen von Privatpersonen, KMU, Leasingunternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine wird mit bis zu 3.000 Euro gefördert.
Steiermark
Mit einem Zuschuss von 250 Euro wird der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen zweispurigen Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen und die insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen mit Behinderung dienen, gefördert. Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen Pkw wird mit maximal 5.000 Euro der Investitionssumme gefördert. Förderwerber: natürliche Personen für Privatzwecke, Taxiunternehmen und Fahrschulen.
Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien bieten derzeit keine Förderungen für Elektroautos. Über eventuelle Förderungen von Elektroautos in ihrem Wohnort informiert das jeweilige Gemeindeamt. Ebenfalls Informationen kann man sich auf www.arboe.at/elektro holen.