In diesem Sommer: Autofahren mit Flip-Flops kann 200.- Euro kosten

Trotz einer fast instinktiven Handlung im Sommer sollte daran erinnert werden, dass das Gesetz es verbietet mit Flip-Flops oder Schuhwerk welches keinen festen Halt bietet Auto zu fahren. Auch barfuß verringert die Auflagefläche zu den Pedalen.

In Artikel 17 des Straßenverkehrssicherheitsgesetz steht, dass „der Fahrer in der Lage sein muss, vollständig Ihr Fahrzeug zu steuern.“ Daher ist es ein angemessenes Schuhwerk während der Fahrt zu tragen.

Auch wird darauf hingewiesen dass man nach Möglichkeit nicht mit Bademoden bekleidet ein Fahrzeug führt, weil der Sicherheitsgurt bei einem Unfall Verbrennungen oder Hautabschürfungen verursachen kann.

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