Es ist weitestgehend bekannt, dass der Bund, die Länder und die Kommunen einen riesigen Verwaltungsapparat betreiben. Die Unterhaltung der „Verwaltenden“ ist komplett aus dem Gesamtsteueraufkommen der BRD zu finanzieren, die sich aus den unterschiedlichsten Steuer- und Abgabeverordnungen des Bundes, der Länder und Kommunen ergeben. Die verwaltenden Personen setzen sich wiederum aus Politiker, Beamte und Angestellte zusammen. Hierbei sind die Angestellten für den Steuerzahler noch die Preiswertesten, denn sie müssen, wie jeder andere, ihre Altersversorgung zumindest zur Hälfte selbst tragen. Bekommen jedoch, genau wie jeder andere, nur die derzeitig gültigen 48 Prozent ihres durchschnittlichen Gesamtlebenseinkommens als Rentenzahlung. Hingegen ihre beamteten Kollegen auch in der Ruhezeit mit 75 Prozent ihres letzten Gehaltes vom Steuerzahler beglückt sind. Politiker bedienen sich in ihrer gewohnten Selbstbedienungsmanier selbstverständlich in der aktiven-, sowie Ruhezeit, kräftig beim Steuerzahler.
Nun ist aber bei Bund, Länder und Kommunen noch lange nicht Schluss, z. B. die Kommunen leisten sich etliche Tochtergesellschaften die als AG oder GmbH ausgelegt sind. Hierbei sind die Kommunen zu 100 Prozent die Anteilseigner oder Gesellschafter. Einige Tochtergesellschaften arbeiten dabei sogar mit Gewinn; es sind vordergründig die Energieversorgungsunternehmen. Auch wenn mittlerweile ein freier Strom- Gasmarkt besteht, so erhalten die Versorgungsunternehmen jedoch immer noch die „Durchleitungsgebühren“ von den externen Anbietern. Das Leitungssystem bleibt selbstverständlich im städtischen Besitz. Allerdings dürfen Kommunen keinen Gewinn verzeichnen und müssen diesen in die Gemeinnützigkeit stellen. Zu diesem Zweck bilden die Kommunen sogenannte Holding-Gesellschaften, indem sie mit dem Gewinn der gewinnbringenden Tochtergesellschaft den Verlust einer nichtgewinnbringenden Tochtergesellschaft ausgleichen. Die nichtgewinnbringende Tochtergesellschaft ist im Regelfall das kommunale Nahverkehrsunternehmen. Der örtliche Nahverkehr ist nicht kostendeckend zu betreiben, weil gemäß Personenbeförderungsgesetz ein flächendeckendes Verkehrssystem bestehen muss und dieses auch unattraktive Linien einschließt. Des Weiteren gibt es verpflichtende Beförderungsarten, z. B. Schüler- Studentenbeförderung, Sozialticket oder nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, die ebenfalls steuerfinanziert sind und keinen Gewinn abwerfen. Doch weil das alles politisch geschieht, dazu noch stark Parteienorientiert, ist hierbei ein sorgenvoller Umgang mit dem Steuergeld kaum zu erwarten. Hier werden Posten hin- und her geschoben, abgesetzt und neubesetzt, wobei die Abgesetzten zum gleichen Gehalt (Bestandssicherung) bis zum Renteneintritt einen nicht benötigten oder gar neu geschaffenen „Ausruhposten“ erhalten.
Die Besetzung der Vorstandsposten bei einer kommunalen AG, oder des Geschäftsführers bei einer kommunalen GmbH, sind vordergründig parteipolitisch orientiert. Je nach der örtlichen Mehrheitspartei findet die Besetzung statt. Es sind lukrative Posten, mit einem Jahresgehalt um die 250.000 Euro. Zusätzlich kommen noch Posten in anderen externen Gremien, die nochmals ca. 50.000 Euro jährlich einbringen können. Zum Vergleich: der Bundespräsident erhält 214.000 Euro plus 78.000 Euro Aufwandsentschädigung jährlich vom Steuerzahler geschenkt. Die Ruhegeldzahlungen eines Vorstands einer kommunalen AG sind ebenfalls höchst lukrativ, sie betragen in der Regel 75 Prozent des letzten Vorstandsgehaltes. Die Frage, ob ein steuergeldfinanziertes kommunales Unternehmen derartige vom Steuerzahler finanzierte hochbezahlte Posten benötigt, die lediglich den Lakai für den zuständigen Oberbürgermeister darstellen, ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Genauso, wie die BRD keinen „Grußaugust“ für 300.000 Euro jährlich benötigt. Zu den Vorstandsposten gehört selbstverständlich noch der logistische Rattenschwanz, wie zusätzliche, nur für diese Person zuständige Verwaltungsangestellte, Sekretärin, Fahrer etc.. Deutschland besitzt einen derartigen politisch gewollten Verwaltungsapparat, der zum großen Teil nur dazu ausgelegt ist bestimmte Personen mit hochdotierten Posten auszustatten und was alles selbstverständlich von dem dummen „Steuervieh“ zu finanzieren ist.
Werden diese „unnötigen, hochbezahlten Personen“ dann in den Ruhestand verabschiedet, erhalten sie als „Dankeschön“ für die lebenslange Subventionierung durch den Steuerzahler noch einmal einen großen Bahnhof gestellt. Auf Kosten der Steuerzahler folgt eine Großverabschiedung, wobei alle „Politschmarotzer“ mit ihren Angehörigen aus dem kommunalen Umfeld, sowie die treuen „Wegbegleiter“ sich nochmals zu ihrem leiblichen Wohl beköstigen können. Wenn jetzt einer dachte, diese zu verabschiedende Person hätte zumindest soviel Charakter seine „Abschiedsveranstaltung“ wenigstens aus dem üppigen Gehalt oder der folgenden üppigen Pension zu bezahlen, hat grundlegend falsch gedacht. Diese Menschenart nimmt alles mit, was sie bekommen kann. Sie nutzt den Steuerzahler bis auf das Blut aus, lebte bereits das ganze Leben von diesem und brauchte, außer Kontakte zu den persönlichen Förderern, keinerlei Leistung zu erbringen.