Ich bin immer gesund und arbeite mindestens bis ich 70 bin

Ich bin immer gesund und arbeite mindestens bis ich 70 binSo oder so ähnlich denken sicher die meisten Selbständigen. Vielleicht möchten viele schon deutlich vorher aufhören zu arbeiten, aber sicherlich nicht, weil sie krank geworden sind. Vermutlich denken sie eher an das Motto: Wegen Reichtum geschlossen. Die Realität sieht aber leider anders aus, was ich aus eigener Erfahrung auch schon feststellen durfte. Ein großer Teil wird schon viele Jahre vor der Rente berufsunfähig.

Statistiken gehen davon aus, das jeder 5. Arbeitnehmer vor dem Eintrit in die Rente berufsunfähig wird. Einige gehen sogar von jedem 4. aus. Wenn man sich diese Zahlen ansieht, dann kann man sich sicher denken, das die Wahrscheinlichkeit selber berufsunfähig zu werden recht hoch ist. Berufsunfähig zu sein, bedeutet nicht, das man im Rollstuhl sitzt und gar nichts mehr machen kann. Es können auch Beeinträchtigungen auftreten, die das Leben im Grunde gar nicht so sehr beeinflussen, aber eine Ausübung des Berufs unmöglich machen. Ein Beispiel wäre hier eine Friseurin, die nach einigen Arbeitsjahren eine Allergie gegen bestimmte chemische Zusätze bekommt. Allergien können ganz plötzlich auftreten und das Arbeiten mit diesen Materialien unmöglich machen. Sie ist damit nicht mehr in der Lage ihren Beruf auszuüben.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Hier gibt es sehr klare Regelungen, die sich allerdings nach dem Geburtsjahr des Selbständigen richten. Im Grunde gibt es die ursprüngliche Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für die jüngeren Versicherten heißt es Erwerbsminderung. Der Begriff Berufsunfähigkeit hat im Sprachgebrauch der Versicherungen aber weiterhin Bestand und so liest man immer wieder von einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Grob gesagt wird man berufsunfähig, wenn man seinen Beruf oder gleichwertige Arbeiten nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausführen kann. Fällt man unter 3 Stunden täglich, so ist man erwerbsunfähig. Bei den vor dem 2. Januar 1961 Geborenen sind die Voraussetzungen 100% oder 50% Berufsunfähigkeit. Voraussetzung für eine Rente ist dabei immer, das die Wartezeit erfüllt wurde. Hier gibt es die sogenannte 3 in 5 Regelung, die besagt, das man mindestens 3 der letzten 5 Jahre pflichtversichert war und Pflichtbeiträge gezahlt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, gibt es kein Geld. Wer hier nicht privat abgesichert ist, findet sich in der Sozialhilfe wieder. Eine der deutlichsten Einschneidungen nach der Reform ist, das man nicht mehr in seinem Beruf 3 oder 6 Sunden arbeitsfähig ist, sondern am allgemeinen Arbeistsmarkt. So kann auch ein Arzt als Pförtner eingesetzt werden, sofern er nicht privat abgesichert ist.

Wie ist die Berufsunfähigkeit geregelt?

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Die Rente für Erwerbsunfähige beträgt ca. 34% vom Bruttogehalt.

  • Berufsunfähigkeit
  • Der gesetzlich versicherte bekommt von seiner Rentenversicherung 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bei Versicherten die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig wurden.

  • Volle Erwerbsminderung
  • Die Rente für die volle Erwerbsminderung (>3 Stunden täglich) beträgt ca. 34% vom Bruttogehalt.

  • Halbe Erwerbsminderung
  • Der gesetzlich versicherte bekommt die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Bei Versicherten die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden vor dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig wurden.

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Die Rente für Erwerbsunfähige beträgt ca. 34% vom Bruttogehalt.

  • Berufsunfähigkeit
  • Der gesetzlich versicherte bekommt von seiner Rentenversicherung 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bei Versicherten die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig wurden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr als die unten angeführten Stunden eingesetzt werden können.

  • Volle Erwerbsminderung (> 3 Stunden täglich)
  • Die Rente für die volle Erwerbsminderung beträgt ca. 34% vom Bruttogehalt.

  • Teilweise Erwerbsminderung (3 – 6 Stunden täglich)
  • Der gesetzlich versicherte bekommt die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

  • Mehr als 6 Stunden Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich
  • Keine Rente. Ohne Privatabsicherung muss der Lebensunterhalt weiterhin verdient werden oder man ist vom Sozialamt abhängig.

Da die meisten von uns mit großer Wahrscheinlichkeit unter den letzten Punkt fallen, kann man sich schnell ausrechnen, das die ausgezahlte Rente nicht annähernd zum Leben ausreicht. Abgesehen davon erfüllen die meisten ohnehin nicht die Voraussetzungen für die gesetzliche Rentenversicherung, da sie sich dazu freiwillig in der GRV versichern müssten. Das haben nur die wenigsten gemacht und zahlen stattdessen lieber in ihre private Altersvorsorge ein. Hier kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung existenziell sein.


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