Vier Worte – zwei Fehler. Erstens habe ich keine anwaltliche Zulassung und zweitens stimmt die Bezeichnung “Russen” nicht. Diejenigen, die sich an mich wenden, sind überwiegend Deutsche (“Spätaussiedler”), Juden (“Kontigentflüchtlinge”) oder sonstige Nationalitäten, derer Sozialisation in der UdSSR erfolgte.
Seit sich unter denen herumgesprochen hat, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin, bittet man mich hin und wieder Briefe zu schreiben. Überwiegend an Inkasso-Unternehmen – also an Gauner, Betrüger und Lumpen. Was mir inzwischen sogar Spaß macht.
Wie heute zum Beispiel.
Ein “Russe” – wird dreist behauptet – soll sich ein buntes Blättchen namens HÖRZU abonniert haben. Hierzu schreibt ihm ein HÖRZU-Inkasso-Anwalt, “dass er einen gültigen Bestellvertrag” vorliegen habe.
Ich antworte “im Auftrag”:
“Liebe Damen und Heren,
ich nicht gut kann Deutsch und habe nie nichts bestellt. Auch nicht wissen, was das ist: “Bestellvertrag”.Googel sagt:
“Beim Bestellvertrag verpflichtet sich jemand zur Herstellung eines Werkes nach den genauen Angaben des Bestellers (§ 47 VerlG).”
HÖRZU habe mich nicht fragen, was drucken soll. Wenn sie mich aba morgen fragen, ich denen sagen: Drucken Russisch, damit auch ich kann lese. HÖRZU druckt immer noch Deutsch. Beweist: Kein Bestellvertrag.
Vielleicht Feler in Name und andere Mensch warten dringend auf HÖRZU?
Ich natirlich nicht zahlen.
Grüße von Semjon Semjonowitsch!
Glück hat jeder, der eine lebende Sprache beherrscht.