IBKA kritisiert Anklage gegen Blogger

Pressemitteilung vom 17.11.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wen­det sich gegen die Anklage eines Bloggers nach Paragraph 166 StGB wegen Äuße­run­gen über die Römisch-Katholische Kirche.

“Auch zuge­spitzt for­mu­lierte Kritik an Institutionen muss in einer Demokratie hin­ge­nom­men wer­den”, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. “Ein Schutz gegen als über­zo­gen oder ver­let­zend emp­fun­dene Kritik steht nur Privatpersonen zu. Der beson­dere Schutz von Religionsgemeinschaften durch den § 166 StGB stellt eine vor­de­mo­kra­ti­sche Privilegierung dar. Der § 166 schränkt die Meinungsäußerung und den gesell­schaft­li­chen Diskurs unzu­läs­sig ein. Er darf daher nicht län­ger ange­wen­det, son­dern muss abge­schafft wer­den.”

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen den Blogger Jörg Kantel. Dieser hatte in sei­nem Blog im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche den Begriff “Kinderficker-Sekte” benutzt.

Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen ange­klagt

Die große hei­lige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)

§ 166 StGB

[Quelle]


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