Hundesteuer Magdeburg

Planen Sie mit Ihrem in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Magdeburg zu befassen.

Denn für Ersthunde und Zweithunde müssen Sie dort jeweils unterschiedliche Steuersätze bezahlen. Außerdem werden Vierbeiner unterschieden, die als gefährlich eingestuft sind.

Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Magdeburg geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Magdeburg sogar von der Hundesteuer.

Kosten für Hundesteuer in Magdeburg

Für einen Hund zahlen Sie in Magdeburg 96 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.

Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 144 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 192 Euro aufbringen.

Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 500 Euro pro Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist. In Magdeburg ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.

  • 96 Euro: Erster Hund
  • 144 Euro: Zweiter Hund
  • 192 Euro: Weitere Hunde
  • 500 Euro: Listenhund

Anmeldefristen für Hundesteuer Magdeburg

Wenn Sie nach Magdeburg ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Landeshauptstadt anmelden.

Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Stadt wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.

Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.

Falls Sie innerhalb des Magdeburger Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.

Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.

Wer ist in Magdeburg von der Hundesteuer befreit?

In der Landeshauptstadt werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.

Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Ansonsten sind Sie in Magdeburg dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.

Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie genauso keine Steuer bezahlen.

Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:

  • Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
  • anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
  • sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde

Sobald Sie einen Hund im Magdeburger Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.

Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.

Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?

Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Madgeburg ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.

Die Stadt Magdeburg ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.

Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.

Wo Hund in Magdeburg anmelden?

Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Magdeburg unterschiedliche Wege offen. Persönlich dürfen Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt der Landeshauptstadt anmelden.

Zuvor sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie einen Termin vereinbaren müssen oder eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.

Falls Sie die Behörden nicht vor Ort besuchen können, akzeptiert die Stadt Magdeburg das Formular zur Hundeanmeldung auch per Post.

Auf der Webseite der Landeshauptstadt finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die kontaktlose Anmeldung.

Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Magdeburg klären.

Zuständige Ämter für Hundesteuer in Magdeburg

Alle Anträge können Sie auch in jedem BürgerBüro der Landeshauptstadt Magdeburg einreichen. Ansonsten sind folgende Ämter für die Hundesteuer zuständig.

Landeshauptstadt Magdeburg

Fachbereich Finanzservice
Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern
Zimmer 478/480
Katzensprung 2
39104 Magdeburg
Telefon 0391 540-2623
E-Mail [email protected]

Postanschrift

Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Finanzservice - Steuern
39090 Magdeburg
Telefon 0391 540-2703

Pflicht zur Hundesteuer in Magdeburg

Insofern Sie die Anmeldung Ihres Hundes nach einem Umzug in Magdeburg vergessen und somit nach dem Ablauf der zweiwöchigen Frist eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.

Geldbußen könnten demnach laut den geltenden Vorschriften theoretisch einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro erreichen.

Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.

Gesetze in Sachsen-Anhalt

Die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt und das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben verkürzt.

Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Magdeburg erheblich. Aus der Sicht der Behörden halten Sie Ihren Hund dann nicht ordnungsgemäß und müssen jährlich 250 Euro aufbringen.

Dieser Betrag würde sich verdoppeln, wenn die verantwortlichen Stellen Ihren Vierbeiner als gefährlich einstufen. Außerdem gilt dies, sobald Ihr Hund in einem Einzelfall auffällt und die entsprechenden Kriterien im Landeshundegesetz von Sachsen-Anhalt erfüllt. Die Hunderasse bleibt bei dieser Einstufung irrelevant.

Falls Sie eine konkrete Einschätzung zu einem individuellen Einzelfall benötigen, erhalten Sie nur durch einen kompetenten Juristen zuverlässige Angaben.

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