Humanes Sterben kein Selbstbestimmungsrecht für alle, sondern nur für Betuchte. Politiker bestimmen das qualvolle Sterben in Deutschland

Die Abgeordneten des Bundestages bekommen mal wieder eine Aufgabe, wozu sie alle nicht in der Lage sind. Die Abgeordneten sollen mal wieder ein „eigentliches“ Selbstbestimmungsrecht der Menschen regulieren und Lobbyisten freundlich auslegen. Es geht um das Sterbehilfegesetz, woran verschiedene Lobbyisten an den unnötigen Qualen der Menschen verdienen.

Nun ist es hinlänglich bekannt, dass Abgeordnete nach Vorgabe ihre Stimmen abgeben. So wie es von der jeweiligen Parteiführung vorgegeben wird, so lautet auch das Abstimmungsergebnis. Die stimmberechtigten Abgeordneten sind lediglich zur Aufrechterhaltung des demokratischen Anscheins zuständig, dafür erhalten sie als Gegenleistung überhöhte Bezüge und alle Annehmlichkeiten des Lebens. Solange dieses Abstimmungsverhalten „in Anführungszeichen nur um das Geld geht“, dass den Bürgern zusätzlich zur Gewinnerhöhung der Lobbyisten aus der Tasche gezogen werden soll, ist dieses noch zähneknirschend zu akzeptieren, denn der Michel hat sich innerhalb der Scheindemokratie bereits daran gewöhnt.

Doch bei dem Sterbehilfegesetz ist es anders, denn hier sollen irgendwelche politischen Wahlkampf Kopfplakatpersonen darüber bestimmen, ob der Mensch qualvoll sterben soll oder ihm ein würdevoller sanfter Tod zu gönnen ist. Es gibt auch hier keine Zweifel, dass die Abgeordneten im Sinn ihrer Partei stimmen. Schließlich hängt fast jeder an seinem Parlamentssessel und den erworbenen Annehmlichkeiten. Zudem ist fast jeder Politiker vermögend und kann deshalb seinen sanften Tod in einem liberalen Staat, z. B. in der Schweiz, jederzeit bekommen. In der maßlosen Selbstüberschätzung eines jeden Berufspolitikers kommt nie der Gedanke, dass ein Bestimmen über Leben und Tod anderer seinen politischen Auftrag bei weitem übersteigt. Leben oder Tod muss ein Selbstbestimmungsrecht für jeden einzelnen sein und nur für dieses Selbstbestimmungsrecht könnten Politiker eintreten, alles andere übersteigt bei weitem ihre Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

In den Arbeitsgruppen, die eine Gesetzesvorlage zum Sterbehilfegesetz vorbereiten, befinden sich die Vertreter der Gesundheitsindustrie, die an einem langen schleichenden Tod der Menschheit Milliarden verdienen. Oder Interessenvertreter der Kirchen, die aus falsch verstandenen Ethik Gründen grundsätzlich alles ablehnen was ein qualvolles Siechtum verhindert. Unter diesen Voraussetzungen kann dann das neue Sterbehilfegesetz nur langsames und qualvolles Sterben bedeuten. Qualvolles Sterben für das Durchschnittsvolk und ein würdevoller sanfter Tod für Betuchte, die sich in der Schweiz einen gemeldeten Wohnsitz leisten können. Denn ein Schweizer Wohnsitz ist die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer humanen Schweizer Sterbehilfe.


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