Homo-Rechte haben im Bundesrat keine Chance

Erst „heiratet“ unser Vizekanzler, jetzt müssen die „ …“ noch fetter gedruckt werden. Am 9. Juli reichte die rot-rote Wowereitregierung den Antrag auf die Eheöffnung für Lesben und Schwule ein, nun, diesen Freitag, 24. September 2010, ist es klar: es gibt im Bundesrat dafür keine Mehrheit dafür. Lediglich das ebenfalls rot-rote Bremen und die rot-grün regierten Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen stimmten zu.  Klaus Wowereit (SPD) stellte seine Bundesratsinitiative unter das Ziel, „jegliche strukturelle Diskriminierung von Menschen auch aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden“. Der Bundesrat aber lässt weiter diskriminieren.

Homo-Rechte haben im Bundesrat keine Chance

Klaus Lederer, Berliner Landeschef der Linken, stellte verärgert fest, dass die Ehe-Öffnung „am Widerstand von schwarz-gelb-, schwarz-rot- bzw. schwarz-grün-regierten Ländern“ gescheitert sei. Es sei „längst überfällig“, dass die Gleichbehandlung im Eherecht realisiert werde.

Der Lesben- und Schwulenverband zog in der Sache nach und kritisierte, dass diese ablehnende  Mehrheit der Länderkammer „die Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kinder“ ausgeblendet habe. „Lesben und Schwule stehen genau wie Heterosexuelle in ihrer Beziehung füreinander ein. Dennoch werden sie z.B. im Steuerrecht und im Adoptionsrecht benachteiligt und wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt“, so Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg Jörg Steinert. Es gebe seiner Meinung nach keine objektive Rechtfertigung für die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Der Verband ist aber zuversichtlich, „dass eine Gleichstellung langfristig nicht verwehrt werden kann.“

Homo-Rechte haben im Bundesrat keine Chance

Dabei können zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Rate gezogen werden, die den Befürworter_n_innen der Homo-Rechte den Rücken stärken. Zum einen wurde 208 in Karlsruhe entschieden, dass sich verheiratete Transsexuelle nicht zwangsweise vor einer Geschlechtsanpassung scheiden lassen müssen. Somit wäre, wenn auch nur für einen kleinen Bevölkerungsteil, die gleichgeschlechtliche Ehe bereits legale Realität. Zum anderen stoppten die Verfassungsrichter_innen die Benachteiligung im Hinterbliebenenrecht verpartneter Beamter. Im gleichen Zug gaben sie die Erklärung ab, dass eingetragene Lebenspartner_innen ohne triftigen Grund nicht schlechter gestellt werden dürften als Eheleute. Ehe und Lebenspartnerschaft würden sich „lediglich durch die sexuelle Orientierung der in ihnen lebenden Menschen unterscheiden“.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber so aus, dass der Bundesrat bereits zum zweiten Mal in kürzester Zeit gegen einen Antrag zu den Homo-Rechten  votiert hat. Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes wurde von der Länderkammer bereits im November 2009 aufgehalten.

Wie lange kann sich die Politik noch gegen die Rechte von Homosexuellen stellen? Wir und sicher alle anderen Sympathisant_en_innen der LSBT –  Bewegung werden den Frauen und Männern in ihren Regierungsämtern immer wieder in Erinnerung rufen, dass es uns gibt und dass wir auf unsere Rechte bestehen!

Homo-Rechte haben im Bundesrat keine Chance

 

Fotos: flickr.com von sandro.s,  Al Fed und Sbrimbillina


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